Das deutsche Wahlsystem verlangt, dass Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, bei der Wahl mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Diese Barriere soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in die DVR eintreten, was die Bildung einer Regierungskoalition erschwert.
Aber es gibt eine Ausnahme vom deutschen Wahlrecht: die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteien mit mindestens drei Direktmandaten können so viele Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wie es im zweiten Wahlgang zulässt, auch wenn die Partei die Fünf-Prozent-Marke nicht überschreitet.
Hintergrund während der vier Bundestagswahlen
Auf Bundesebene wurde diese Klausel viermal praktiziert: bei den Wahlen 1953, 1957, 1994 und 2021.
Bei der Bundestagswahl 1953 erreichte die Deutsche Partei (DP) 3,3% der Stimmen, konnte aber mit 10 Direktmandaten 15 Sitze im Bundestag erringen. Bei derselben Wahl errang die Zentrumspartei (DZP) ein Direktmandat im Kreis Oberhausen – Wesel III und damit 3 Sitze im Bundestag.
Bei der Bundestagswahl 1957 war es erneut die Deutsche Partei, die von der Klausel gesät wurde. Bei dieser Wahl erhielt er 3,4% der Stimmen, konnte aber durch den Erhalt von sechs Direktmandaten 17 Sitze im Bundestag erringen.
Bei der Bundestagswahl 1994 erhielt die Demokratisch-Sozialistische Partei (PDS) 4,4% der Stimmen, doch als sie 4 Direktmandate in Berlin erhielt, wurden ihr 30 Sitze zuerkannt, deren Zahl proportional zum Prozentsatz ist.
Bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 hat die Linke zwar 4,9% der Stimmen erhalten, aber mit zwei Direktmandaten in Berlin und einem in Leipzig (Sachsen) 39 Sitze zugewiesen , eine entsprechende Zahl im Verhältnis zum Prozentsatz.
(jov / äh)
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Wer mit wem? ABC-Koalition deutscher Parteien
Den Farbcode entziffern
Die Mitte-Rechts-CDU und ihre bayerische Schwesterpartei CSU sind schwarz markiert. Die Mitte-Links-SPD ist rot, ebenso die sozialistische Linkspartei. Die Farbe der neoliberalen Demokraten (FDP) ist gelb. Und Grün ist grün. Die Medien beziehen sich auf die Kombination von Farben und Nationalflaggen, um auf die Koalition hinzuweisen.
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Schwarz, rot, grün: die „Kenia“-Koalition
Eine Koalition aus Mitte-Rechts-Christdemokraten (schwarz) und Mitte-Links-Sozialdemokraten (rot) sowie den Grünen wird für eine komfortable Mehrheit sorgen. Im Land Brandenburg ist eine solche Koalition an die Macht gekommen. Auf Bundesebene soll erstmals eine „kenianische Koalition“ auftreten.
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Schwarz, grün, gelb: die Koalition „Jamaika“
Die Christdemokraten sind auf Landes- und Bundesebene seit vielen Jahren oft mit den Liberalen der FDP verbunden. Die Aufnahme von Los Verdes in eine Dreierkoalition wäre für viele in der CDU eine attraktive Option. Doch die Grünen und die FDP sind keine einfachen Partner. Ähnliche Versuche scheiterten nach der letzten Wahl im Jahr 2017.
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Schwarz, Rot, Gelb: Deutsche Koalition
Auch die Mitte-Rechts-CDU und die Mitte-Links-SPD sowie die liberale FDP sind Mitte-Rechts: Dieses Bündnis würde locker die 50-Prozent-Hürde im Parlament überschreiten und wäre die erste Wahl für Wirtschaftsführer.
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Rot, Rot, Grün
Das Bündnis zwischen Sozialdemokraten und Grünen und Linken ist die Koalition, die Konservative jedes Mal warnen, wenn sie in Umfragen ein schlechtes Ergebnis erzielen. Aber SPD und Linke haben eine schwierige Geschichte. Und die extreme außenpolitische Position der Linken wird Verhandlungen erschweren.
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Die marktwirtschaftlich orientierte liberale FDP hat in der Vergangenheit Bundeskoalitionen mit Sozialdemokraten und Grünen ins Abseits gedrängt. Dabei schloss die FDP keine Optionen aus. Er scheint sich trotz seiner Farbgebung sehr auf die Rückkehr an die Macht zu freuen.
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Schwarz und Rot, Rot und Schwarz: die „Große Koalition“
Seit acht Jahren regiert eine „Große Koalition“ aus CDU und SPD, angeführt von den Konservativen. Wenn die Wahlergebnisse es zulassen, könnte diese Kombination in der Regierung fortgesetzt werden. Und die stärkste Partei ernennt eine Kanzlerin.
Autor: Rina Goldenberg