Übereinkommen von 1951 | UNHCR

Flüchtlinge gehören zu den am stärksten gefährdeten Menschen der Welt. Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 bietet zusammen mit dem dazugehörigen Protokoll von 1967 einen Rahmen für den Schutz dieser Flüchtlinge.

Dies ist das wichtigste Rechtsinstrument, auf dem die Arbeit des UNHCR basiert.

Das Übereinkommen bietet eine international anerkannte Definition des Begriffs „Flüchtling“ und beschreibt detailliert den Rechtsschutz, die Rechte und die Unterstützung, auf die ein Flüchtling Anspruch hat.

UNHCR ist eine Art „Hüter“ dieser beiden Instrumente. Darüber hinaus hilft es Regierungen, ihre nationalen Vorschriften zu harmonisieren, um sicherzustellen, dass Flüchtlinge Schutz erhalten und ihre Rechte wahrnehmen können.

Leitprinzipien

Der wichtigste Grundsatz der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (im Folgenden „Flüchtlingskonvention“ genannt) ist die Nichtzurückweisung, was bedeutet, dass kein Flüchtling in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit ernsthaft gefährdet ist. .

Dieses Dokument legt grundlegende Mindeststandards für die Behandlung von Flüchtlingen fest, einschließlich der Gewährleistung ihrer Rechte auf Unterkunft, Arbeit und Bildung, solange sie vertrieben bleiben, damit sie unabhängig und in Würde leben können. . Ebenso definiert das Gesetz die Pflichten von Flüchtlingen im Aufnahmeland und beschreibt die besonderen Merkmale von Personen, die keinen Anspruch auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft haben, beispielsweise solche, die Straftaten begangen haben.

Andererseits werden darin die rechtlichen Verpflichtungen der Länder aufgeführt, die dem Übereinkommen und möglicherweise auch den Protokollen beigetreten sind.


Wir laden Sie ein, die Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und ihr Protokoll von 1967 zur Einsichtnahme herunterzuladen.

Konsultieren Sie die Konventionen und Protokolle (PDF)

Friederic Beck

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