Neujahr: Welche Risiken gehen Sie ein, wenn Sie Feuerwerkskörper aus Deutschland importieren?

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[Cet article est écrit par le Centre européen de la consommation (CEC), en partenariat avec Actu Strasbourg. Le CEC est une association franco-allemande d’information et de conseils aux consommateurs et propose une assistance juridique gratuite].

Deutsche Händler waren daran gewöhnt. Jedes Jahr, wie Neujahrviele Franzosen gehen dorthin Deutsch Suche Feuerwerkskörper Und Feuerwerk.

Elsässer, die, ob sie sich dessen bewusst sind oder nicht, gegen das Verbot.

Feuerwerk: Der Import aus Deutschland ist verboten, sofern nicht ausdrücklich gestattet

Feuerwerkskörper werden berücksichtigt Sprengstoffeund genauer Feuerwerk. so ist das genehmigungspflichtig aus dem Ausland nach Frankreich eingeführt werden. Anträge sind an zu richten Generaldirektion Zoll.

Bei Nichteinhaltung ist der Zollagent dazu berechtigt illegal eingeführte Waren beschlagnahmen. Auch der Täter war betroffen ein Bußgeld bis zum doppelten Warenwert.

Wie jedes Jahr, zufällige Überprüfung Französische Bräuche fanden vermutlich an der ehemaligen deutsch-französischen Grenze statt 31. Dezember.

Die Präfekturen Bas-Rhin und Haut-Rhin ziehen die Schrauben an

Käufer, denen es gelingt, unter Umgehung der Kontrollen nach Frankreich zurückzukehren, werden Probleme nicht vermeiden können.

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Jedes Jahr während der Neujahrsfeierlichkeiten verursachen Feuerwerkskörper schwere Verletzungen und werden manchmal direkt auf die Polizei geworfen. Deshalb Präfekt Bas-Rhin Und Haut-Rhin enthüllten ihre Pläne für Silvester.

Vom 4. Dezember bis 3. Januar 2024, Der „Kauf, Verkauf, die Weitergabe, Verwendung, Beförderung und Beförderung“ von Feuerwerkskörpern und Feuerwerkskörpern ist verboten. Diese Maßnahme gilt für alle Gemeinden im Elsass für sogenannte „Unterhaltungs“-pyrotechnische Güter der Kategorien C2, F2, C3, F3, C4 und F4.

In elsässischen Großstädten sind die Verbote sogar noch strenger

Die beiden elsässischen Präfekturen führten in Straßburg, Schiltigheim, Hœnheim, Bischheim, Illkirch, Lingolsheim, Ostwald, Colmar, Saint-Louis und Mülhausen noch weitere Einschränkungen durch. In diesen Städten fallen Feuerwerkskörper in die Kategorien C1 und F1, die „eine sehr geringe Gefahr und einen vernachlässigbaren Lärmpegel“ darstellen. fallen auch unter die Beschränkungen der Präfektur.

Wer dieses Verbot nicht respektiert, riskiert a 750 € Strafe.

Weitere Informationen finden Sie hier www.cec-zev.eu.

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Lora Kaiser

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