Ihr Plan besteht darin, den Betreibern keine leeren Rohre zu erlauben

Anwenden so viel Ballaststoffe wie möglich Dienstleistungen nahezu im gesamten Staatsgebiet anbieten zu können, ist eines der gemeinsamen Ziele der meisten Länder Länder der Europäischen Union. In Spanien beispielsweise ist die Bereitstellung von Glasfasernetzen eine der größten Herausforderungen ländliche Zone um allen Kunden unabhängig von der Entfernung zum Stadtzentrum den gleichen Service bieten zu können.

In Deutschland hat das Verwaltungsgericht Köln ein Urteil erlassen und vollstreckt Deutsche Telekom Deutsche Glasfaser Zugang zu ermöglichen leeres Rohr die der deutsche Betreiber in seinem Telekommunikationsnetz hat.

Konflikt, der aus der Ferne kommt

Unter den verschiedenen leeren Rohren, die Sie haben Deutsche Telekom, Deutsche Glasfaser beantragte nur Zugang zu zwei Strecken, die durch die beiden für dieses zweite Unternehmen interessanten Städte führten. Im März desselben Jahres hatte die Bundesnetzagentur erklärt, dass die Telekom den Zugang zu ihrem subventionierten Netz nicht verweigern könne, und verwies auf das Problem „mangelnder Kapazitäten“ zur Umsetzung der erforderlichen Infrastruktur durch die DG-Betreiber.

Darüber hinaus heißt es in der Erklärung auch, dass seitdem Die Deutsche Telekom kann das nicht Erwägen Sie eine finanzielle Entschädigung für die Nutzung des Rohrs. Denn es handelt sich um eine Infrastruktur, die der deutsche Betreiber mit den damals gewährten verschiedenen Fördermitteln aufbauen konnte, um diesen Einsatz durchführen zu können, die er allerdings nicht für eine umfassendere Versorgung der gesamten Bevölkerung nutzte. Bereich. .

Allerdings ist die Erklärung von Bundesnetzagentur Sie überzeugten die Deutsche Telekom nicht, die sich entschied, den Konflikt zu eskalieren und einen Vorschlag vorzuschlagen dringende Ressourcen Widerspruch gegen die obige Entscheidung einlegen. Dieser Antrag hatte jedoch keinen Erfolg, da er vom Gericht abgelehnt wurde nachdem er den Fall untersucht hatte.

Deutscher Rechtsrahmen

Das Deutsches Telekommunikationsrecht besagt, dass Glasfasernetzbetreiber, die öffentliche Gelder für den Aufbau ihrer Infrastruktur verwendet haben, anderen Telekommunikationsunternehmen einen offenen Zugang zu diesen Netzen gewähren müssen, damit sie ihren Kunden Dienste über diese Netze anbieten können. Daher besteht für die Deutsche Telekom auch im Falle der Einlegung einer Berufung keine Möglichkeit, dies abzulehnen.

Im genannten Fall hat die Bundesnetzagentur Stellung genommen und die Deutsche Telekom zum Nachgeben gezwungen aktuellen rechtlichen Rahmen. Die Entscheidung des Gerichts diente daher nur dazu, die Position der Organisation zu bestätigen und deutsche Betreiber zu ermutigen, den Beschluss anzunehmen.

Rafael Schröder

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