Die deutsche Wettbewerbspolizei feuert aus allen Rohren gegen den Digitalgiganten. Nachdem Apple vor acht Tagen Anzeigen gezielt eingesetzt hatte, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag mit, es habe neue Ermittlungen gegen die deutsche Tochtergesellschaft Google und deren Mutterkonzern Alphabet eingeleitet. Dies dient der Prüfung auf mögliche „restriktive Praktiken“, die von Google Maps zum Nachteil anderer Anbieter von Kartendiensten auferlegt werden.
„Uns liegen Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Google die Kombination der eigenen Kartendienste mit Kartendiensten von Drittanbietern einschränken könnte, etwa bei der Einbindung von Standortdaten von Google Maps, der Suchfunktion oder Google Street View auf nicht von Google bereitgestellten Karten“, heißt es in eine Pressemitteilung des Präsidenten der Behörde, Andreas Mundt.
Google wehrt sich
Ziel sei es, „zu prüfen, ob Google mit dieser Praxis seine Machtposition bei bestimmten Kartendiensten ausbauen könnte“. Andreas Mundt fügte hinzu, dass seine Partei auch die Erlaubnisbedingungen zur Nutzung von Gruppenkartendiensten im Fahrzeug-Infotainmentsystem überprüfen werde. In diesem Zusammenhang werden Kunden und Wettbewerber von Google Maps befragt.
Google versichert, dass Entwickler und Unternehmenskunden seine Plattform „aus vielen“ ausgewählt haben. „Sie können neben Google Maps auch andere Kartendienste nutzen – und viele tun das auch“, garantiert der Mountain-View-Konzern, der die Zusammenarbeit mit deutschen Wettbewerbsbehörden betont.
Eine prozedurale Explosion
Gleichzeitig untersuchen sie den Stand der Datenverarbeitung des Internetgiganten sowie den Online-Nachrichtendienst New Showcase für Presseverlage. Doch das neue Verfahren baut auf neuen Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen auf, die das Bundesamt für Kartellbekämpfung seit anderthalb Jahren bei Digitalunternehmen „mit wettbewerbskritischem Kapital“ hat. .
Für diese Akteure, die seit Ende letzten Jahres Teil von Google sind, muss der „Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ nicht mehr nachgewiesen werden, um das Verfahren einzuleiten. Auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen erinnerte sich die deutsche Polizei daran, Verfahren eingeleitet und Vorentscheidungen gegen Facebook/Meta, Amazon und Apple getroffen zu haben.
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