Das soziale Netzwerk sperrte 2018 die Konten eines in Deutschland lebenden Mannes und einer Frau mit dem Argument, dass die Verwendung von Pseudonymen gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoße.
Berlin.- Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass der Social-Media-Gigant Facebook die Verwendung von Pseudonymen anstelle ihres echten Namens für bestimmte seit langem registrierte Benutzer tolerieren sollte.
Im Jahr 2018 sperrte das soziale Netzwerk die Konten eines Mannes und einer Frau, die in Deutschland leben, mit der Begründung, dass die Verwendung von Pseudonymen gegen die Nutzungsbedingungen verstoße, die die Verwendung der in Ausweisdokumenten aufgeführten Namen erfordern.
Beide prangerten an, dass der Zugriff auf ihre Konten entzogen worden sei, und der Fall ging durch mehrere Verfahren, darunter das Landgericht München (Süd), das zugunsten von Facebook entschied.
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag entschieden, dass die Plattform Nutzern, die sich vor 2018 registriert haben, erlauben muss, Pseudonyme zu verwenden, wenn sie dies wünschen, heißt es in einer Medienmitteilung.
Auch wenn sie Pseudonyme verwenden, müssen diese Benutzer Facebook für interne Zwecke die Namen mitteilen, die auf ihren Ausweisdokumenten erscheinen.
Grund für die vorübergehende Einschränkung ist, dass Nutzer dieser Art von Diensten laut Telematik-Mediengesetz bis 2018 anonym oder unter einem Pseudonym nutzen können sollen, wann immer dies technisch möglich ist und kein anderer zwingender Grund dem entgegensteht. .
Daher gilt die in den Nutzungsbedingungen von Facebook vom Januar 2015 und April 2018 vorgeschriebene Verwendung von Klarnamen nicht, so das Gericht.
Allerdings ist nach den Ausführungen des BGH im Mai 2018 die Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen in Kraft getreten, die diesbezüglich keine Regelungen enthält und die Bestimmungen des geltenden Pressegesetzes.
Der Streit zwischen Facebook und den beiden Nutzern ist Teil einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über die Verwendung von Pseudonymen im Netzwerk und deren Auswirkungen auf die Verbreitung von Hass-inhalten.
Einige Experten glauben, dass Anonymität den Ausdruck dieser Art von Nachrichten unterstützt, eine Position, die auch Facebook eingenommen hat, während andere soziale Netzwerke wie Twitter die Verwendung von Aliasnamen erlauben.



„Entdecker. Denker. Freiberuflicher Reise-Evangelist. Freundlicher Schöpfer. Kommunikator. Spieler.“

