Die Weigerung Deutschlands, das neue EU-Wirtschaftsrecht zu unterstützen, untergräbt die Menschenrechte

Vor der entscheidenden Abstimmung am Freitag über bahnbrechende neue EU-Wirtschaftsgesetze, die zum Schutz der Menschenrechte beitragen werden, und der Drohung der deutschen Regierung, ihre bisherige Unterstützung zurückzuziehen, sagte Hannah Storey, Beraterin für Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik bei Amnesty International:

„Alle EU-Mitgliedstaaten müssen dieses Gesetz bedingungslos unterstützen und genehmigen. Es wäre eine Unverschämtheit, wenn Deutschland damit drohen würde, die bisher gewährte Unterstützung zu entziehen und dieses wichtige neue EU-Lieferkettengesetz möglicherweise zu einem späten Zeitpunkt abzuschaffen. Wir fordern alle anderen Staaten auf, weiterhin für den Gesetzentwurf zu stimmen.“

Es wäre eine Unverschämtheit, wenn Deutschland damit drohen würde, die bisher gewährte Unterstützung zu entziehen und dieses wichtige neue EU-Lieferkettengesetz möglicherweise zu einem späten Zeitpunkt abzuschaffen. Wir fordern alle anderen Staaten auf, weiterhin für den Gesetzentwurf zu stimmen.

Hannah Storey, Beraterin für Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik bei Amnesty International

„Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt.“ Die Leidtragenden dieser Kehrtwende sind Menschen, die unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, durch illegale Vertreibungen ihr Zuhause verlieren oder durch Umweltverschmutzung erkranken.

„Harmonisierte Lieferkettengesetze werden dazu beitragen, dass große Unternehmen nicht vom menschlichen Leid profitieren und sie daran hindern, Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten und Betrieben zu ignorieren, wo auch immer sie auftreten.“ Dieses Gesetz hat das Potenzial, als Schutz vor gegenwärtigem und zukünftigem Schaden zu dienen und dazu beizutragen, den bestehenden Missbrauchsopfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Er sollte adoptiert werden.“

Weitere Informationen

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission einigten sich im Dezember 2022 auf einen Kompromisstext zu dem Gesetz, der am 9. Februar von den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden muss. Dieses Verfahren wird normalerweise als Formalität angesehen. Die deutsche Koalitionsregierung hat zugestimmt, die EU-Gesetzgebung zu Lieferketten zu unterstützen, die offiziell als EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Unternehmen bekannt ist. Allerdings hat die Bundesregierung erklärt, dass sie nun beabsichtigt, sich bei der Abstimmung zu enthalten, was nach den Verfahren des EU-Rats einem „Nein“-Votum gleichkommt. Sollten andere Länder dem Beispiel Deutschlands folgen, besteht die Gefahr, dass das Gesetz nicht die erforderliche Mehrheit im Rat erreicht.

Lora Kaiser

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