Deutsch begann Schritte zur Legalisierung des Cannabiskonsums zu unternehmen. Am vergangenen Mittwoch, 12. April, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Initiative eröffnet Möglichkeiten für legaler Erwerb und Verarbeitung des Stoffes in gewissen Grenzen ab diesem Jahr.
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Nach Berichten spanischer Zeitungen LandIm ersten Schritt wird das europäische Land die Möglichkeit eröffnen, einen Club mit bis zu 500 Personen zum Anbau von Cannabis zu gründen. Mitglieder dieses Clubs, die über 18 Jahre alt sein müssen, können maximal 50 Gramm pro Monat und 25 Gramm pro Tag Cannabis kaufen. Auch der private Anbau von bis zu drei Pflanzen ist erlaubt.
„Wir schaffen keine Probleme, wir versuchen, Probleme zu lösen. Wir wissen, dass wir mit dem Strafrecht nicht sehr weit sind. Wir wollen junge Menschen schützen, wir wollen den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität bekämpfen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Lauterbach erklärte, dass der Gesetzentwurf darauf abzielt, Cannabis angesichts des Schwarzmarkts zu kontrollieren, auf dem manipulierte Produkte verkauft werden, die das Gesundheitsrisiko erhöhen. „Das können wir nicht länger hinnehmen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Versorgung von Erwachsenen mit Cannabis mit klaren Grenzen und präventiven Maßnahmen für junge Menschen zu kontrollieren“, erklärte er.
Die Bundesregierung schlägt zudem ein Pilotprojekt vor, um eine legale kommerzielle Lieferkette zu ermöglichen, die vom Staat besser kontrolliert werden kann. Lauterbach „wollte ein Pilotprojekt entwickelt werden, das als Grundlage für eine europäische Cannabispolitik dienen könnte, die auf Prävention und nicht auf Kriminalisierung des Konsums setzt.“
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Unterdessen sagte der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, dass dies ein kompliziertes Thema sei, nicht nur weil es eine sehr heftige Debatte darüber gebe, sondern auch weil es europäisches Recht und internationales Recht berühre. „Cannabiskonsum ist eine soziale Realität, sie zu ignorieren, beseitigt sie nicht“, sagte der Beamte.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer Überarbeitung des ursprünglichen Plans nach Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Umsetzung eines der im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Liberalen festgelegten Pläne (PDF ).
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