Die Bundesregierung hat ein Gesetz geändert, das Homosexuelle beim Blutspenden diskriminiert

„Ob jemand Spender werden kann oder nicht, ist eine Frage des riskanten Verhaltens und nicht der sexuellen Orientierung. Auch in dieser Frage sollte es keine versteckte Diskriminierung geben“, verteidigte sich die Sozialministerin.

Bis 2017 durften Homosexuelle in Deutschland kein Blut spenden, angeblich wegen des erhöhten Risikos, sich mit durch Blut übertragbaren Krankheiten zu infizieren, aber in diesem Jahr wurden die Regeln geändert, um nur diejenigen auszuschließen, die in den letzten 12 Monaten Geschlechtsverkehr hatten.

2021 wird diese Zeit der sexuellen Abstinenz von der Bundesärztekammer auf vier Monate verkürzt, sofern die sexuelle Handlung nicht „mit einem neuen Partner oder mit mehr als einem Partner“ begangen wird.

Allerdings wird dieses Kriterium auch als diskriminierend kritisiert, da Heterosexuellen dieser Zeitraum nur dann verwehrt wird, wenn sie „häufig den Partner wechseln“.

„Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschlusskriterien sein“, heißt es in dem Änderungsentwurf des Gesundheitsministeriums.

Danach kann das Risiko eines potenziellen Spenders nur anhand seines individuellen Verhaltens und nicht anhand der Merkmale der Gruppe, zu der er gehört, bestimmt werden.

Die Hoffnung ist, dass die Änderungen des Transfusionsgesetzes zum 1. April in Kraft treten und die Bundesärztekammer vier Monate Zeit hat, die Regelungen anzupassen.

Im vergangenen Jahr warnte ein Bericht der deutschen Gesundheitsbehörden, dass die mittelfristige Versorgung mit Spenderblut aufgrund der Bevölkerungsalterung und der Spendenzurückhaltung junger Menschen unsicher sei.

Nach Daten vom September 2022 werden in Deutschland täglich etwa 15.000 Blutspenden zur Behandlung von Patienten benötigt und mittelfristig zur Sicherstellung der Kontinuität des Prozesses soll dieses Volumen verdoppelt werden.


Ricarda Lange

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