Deutschland plant, den Cannabisanbau und den Besitz von Marihuana zu Hause ab dem 1. April 2024 zu legalisieren

BERLIN, 28. November (DPA/EP) –

Laut einem Gesetzesentwurf, der der dpa vorliegt, will die Bundesregierung ab dem 1. April 2024 Erwachsenen den häuslichen Cannabisanbau und den Besitz bestimmter Mengen Cannabis erlauben.

Darüber hinaus wird aufgrund seit Monaten verhandelter Gesetzesänderungen ab dem 1. Juli ein gemeinsamer Anbau in Cannabis-Clubs und eine gegenseitige Versorgung untereinander möglich sein. Wer über 18 Jahre alt ist, darf einen bestimmten Betrag besitzen und darf zu Hause maximal drei Pflanzen anbauen.

„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik in Bezug auf Cannabis geeinigt, indem wir die gesellschaftlichen Realitäten klar anerkennen“, erklärten gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Grünen Berlin. Liberale (FDP), Heike Baehrens, Janosch Dahmen bzw. Andrew Ullmann.

Die Legalisierung von Marihuana ist Teil der Regierungskoalitionsvereinbarung der drei oben genannten Parteien. Grundsätzlich ist geplant, dieses Arzneimittel von der Liste der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes zu streichen. Der Text muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Die Parteien der Regierungskoalition einigten sich auf Druck von Grünen und Liberalen auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis als ursprünglich geplant.

Dadurch verdoppelt sich die erlaubte Menge für den Eigenanbau von 25 auf 50 Gramm. Ebenso werden konsumbeschränkte Bereiche in der Nähe von Kitas, Spielplätzen und Schulen von 200 auf 100 Meter reduziert.

Auch die zu erwartende Strafe wird gemildert. Bei einer geringfügigen Überschreitung der Besitzgrenze gebe es keine strafrechtliche Verfolgung, wie die Gesundheitsdezernentin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, erklärte.

Ursprünglich galt der Besitz von mehr als 25 Gramm als Straftat. Mittlerweile wiegt es im öffentlichen Raum zwischen 25 und 30 Gramm, im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm. Nur wenn der Besitz diesen Betrag übersteigt, stellt er eine Straftat dar, die mit einer Gefängnisstrafe drohen kann.

Der Handel mit Marihuana ist weiterhin verboten und die beim Autofahren erlaubte Menge wird noch analysiert. Das Verkehrsministerium wird bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen.

THC ist der Wirkstoff der Marihuanapflanze. Es wurde angekündigt, dass das derzeitige generelle Fahrverbot unter Marihuana-Einfluss durch eine Regelung ersetzt wird, die wie bei Alkohol einen Grenzwert für THC im Blut festlegt.

Nachdem sie von dem Plan erfahren hatten, äußerten verschiedene Quellen ihre Ablehnung der Legalisierung. „Während Deutschland eine nationale Krise durchlebt, stehen die Regierungsparteien vor Revierproblemen“, sagte der Generalsekretär der konservativen Oppositionspartei CSU, Martin Huber.

„Der Cannabiskonsum bei jungen Menschen wird zunehmen, weil diese Substanz für jüngere Menschen immer ansteckend ist“, warnte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, gegenüber der Zeitung „Die Welt“.

Friederic Beck

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