Die Bundesregierung hat beschlossen, einen Sonderfonds für kulturelle Veranstaltungen einzurichten. Damit soll die Wiederaufnahme von Konzerten, Theateraufführungen, Filmvorführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen nach der erzwungenen Pandemiepause ermöglicht werden.
Der geplante Sonderfonds basiert auf zwei Säulen. Das Geld kommt einerseits den Veranstaltern zugute, die aufgrund der Pandemie-Einschränkungen nur eine geringe Zahl von Zuschauern einlassen können. Aufgrund dieser Einschränkungen sind viele kulturelle Veranstaltungen, wie Konzerte, Theateraufführungen und Filmvorführungen, tatsächlich nicht rentabel. Daher bezuschusst der Staat verkaufte Tickets bis zu 100 Prozent zusätzlich zu den Verkaufserlösen, jedoch mit einer maximalen Fördersumme von 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Stipendium wird ab dem 1. Juli für Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern und ab dem 1. August für Veranstaltungen bis zu 2.000 Teilnehmern ausgezahlt. Bis Ende des Jahres wurden dafür insgesamt 1,9 Milliarden Euro bereitgestellt.
Schutz vor Absage von Großveranstaltungen
Die zweite Säule des Fonds umfasst den Stornoschutz für Großveranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmern. Damit soll das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit der Pandemie für die Organisatoren der geplanten Veranstaltungen reduziert werden. Das sind große Kulturfestivals und Konzerttourneen, denen jeweils eine längere Planungsphase vorausgeht. Der Fonds muss bis zu 80 Prozent der Beschwerdegebühr decken; maximal acht Millionen Euro pro Veranstaltung. Dafür stehen bis zum nächsten Jahr insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung.
„Wir wollen kulturellen Mut machen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin. Er fügte hinzu, dass fast keine Branche mehr von der Pandemie betroffen sei als die Kultur. – Eine solche Sicherheit soll dazu beitragen, „die vielfältige Kulturlandschaft“ in Deutschland „buchstäblich wiederzubeleben“ – betont der SPD-Politiker. – Dank dessen können bald wieder Theateraufführungen, Konzerte, Vorträge und Filmvorführungen stattfinden.
Mit dem Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ stellt die Bundesregierung der Kulturbranche Krisenhilfe in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Unternehmer werden auch durch die sogenannte Brückenhilfe III unterstützt.
Die Bundesbevollmächtigte für Kultur (in Deutschland gibt es kein Bundesministerium für Kultur) Monika Gruetters betonte, dass der Sonderfonds bereits das dritte Krisenpaket für die Kulturwirtschaft sei. – Die Wiederbelebung des kulturellen Lebens verdient die gleichen Anstrengungen, die auch in anderen Bereichen unternommen werden – sagte der CDU-Politiker. – Die Sehnsucht nach Kultur ist groß; bei Zuschauern, aber vor allem bei Künstlern und Kreativen, die endlich wieder arbeiten können wollen.
Für die Veranstalter sind sie ein „Signal der Ermutigung“. „Kulturveranstalter wollen einfach neu anfangen und etwas mutiger sein, wenn sie wissen, dass sie dafür entschädigt werden“, sagt Monika Gruetters.
Umsetzung durch Länder
Spezifische Fonds werden vom Bund geschaffen und von den Ländern operativ verwaltet. Für die Prüfung und Bewilligung der Anträge sind die Kulturbehörden der Länder zuständig. Allerdings muss es eine gemeinsame Plattform geben, auf der Veranstaltungen aufgezeichnet werden können. Geplant ist auch die Einrichtung einer Telefon-Hotline für die Bundesländer.
Die Kulturbranche begrüßt die geplante Unterstützung. Zuschauer und Macher sind sich einig, dass „das Tor zur Kultur so schnell wie möglich geöffnet werden muss“, erklärt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Er fügte hinzu: „Weil wir uns intensiv auf den Tag X vorbereiten, wird uns der Sonderfonds der Regierung für kulturelle Veranstaltungen dabei sehr helfen.“
Die Initiative #AlarmstufeRot begrüßt das Projekt, kritisiert aber gleichzeitig, dass ein Großteil der Unterhaltungsindustrie außerhalb der Kultur immer noch nicht abgedeckt wird.
(AFP, KNA, RTR. DPA/jak)
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