Deutschland hebt Gesetze aus der Nazizeit auf, die Abtreibungen erschwerten

Deutschland hebt Gesetze aus der Nazizeit auf, die Abtreibungen erschwerten

Sitzung des Abgeordnetenhauses des Deutschen Bundestages in Berlin. (Foto: Werbung)

Der Bundestag hat am Freitag (24.) einem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zugestimmt, der es Ärzten im Land ermöglicht, keine Einschränkungen mehr bei der Meldung von Abtreibungsdiensten zu erfahren. Daher erleichterten die Änderungen den Zugang zu Informationen für Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen möchten.

Der Bundestag hat die Abschaffung des § 219 StGB beschlossen – ein altes Gesetz aus dem Jahr 1933, das während der NS-Zeit in Kraft getreten und 2019 teilweise reformiert wurde. Dieser Paragraph verbietet es Ärzten, für angebotene Abtreibungsverfahren zu werben oder Informationen darüber zu veröffentlichen Erholungszeiten oder potenzielle Risiken.

Obwohl der Paragraf 219 im Jahr 2019 reformiert wurde, sodass Ärzte Verfahren auf ihrer Website auflisten können, können sie immer noch keine Details angeben.

Änderungen des Strafgesetzbuches werden von den meisten Bundestagsabgeordneten gebilligt. Lediglich die rechtsextreme Alternative für Deutschland (AFD) und die Fraktionen der CDU und CSU lehnten den Vorschlag ab.

Die Abgeordneten stimmten auch der Aufhebung der Geldstrafe zu, die gegen gemäß Paragraph 219 verurteilte Ärzte verhängt wurde. Eine der Begünstigten ist die Ärztin Kristina Hänel, die seit 30 Jahren Abtreibungen durchführt und 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (R$ 32.000) verurteilt wurde. zur Anmeldung von Eingriffen auf seiner Praxis-Website. Der Fall sorgte landesweit für hitzige Debatten. Hänel und andere Mediziner stehen an diesem Freitag im Bundestag zur Abstimmung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann, der den Gesetzentwurf eingebracht hatte, sagte in der Debatte vor der Abstimmung, Paragraph 219 sei „absurd und veraltet“. Der FDP-Politiker betonte zudem, dass die Änderung keine Erlaubnis bedeute, Abtreibungen kommerziell zu bewerben.

Die deutsche Familienministerin Lisa Pope wies darauf hin, dass die Änderungen die Offenlegung von Informationen ermöglichen und den Zugang zu Informationen für Frauen garantieren, die Verfahren beantragen.

„Heute ist ein großer Tag für Ärztinnen und Ärzte und für die betroffenen Frauen“, freute sich die Ministerin. „Frauengesundheit und Selbstbestimmung sind Menschenrechte“, sagten die Grünen und fügten hinzu, dass alle Abtreibungsgesetze überprüft werden sollten.

Derzeit ist die Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland kompliziert. Nach § 218 StGB kann eine Frau, die eine Schwangerschaft abbricht, mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings änderte die Novelle das Gesetz: Laut Text wurde die Tat geduldet, wenn sie bis zur 12. Woche durchgeführt wurde und die Frau einen Berater zu ihrer Entscheidung konsultierte und mindestens drei Tage nach der Sitzung einen Eingriff anordnete.

Abtreibung ist auch dann kein Verbrechen, wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter gefährdet oder durch Vergewaltigung verursacht wurde. Nach der 12. Woche ist das Absetzen jedoch illegal, es sei denn, es liegen unvorhergesehene medizinische Umstände vor.

Der am Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf bedarf noch der formellen Zustimmung des Bundesrates, könnte aber schon vorher in Kraft treten. Die Informationen stammen vom deutschen Auslandsnachrichtensender Deutsche Welle.