Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz aus der NS-Zeit gekippt, das die Aufklärung über Abtreibungen einschränkte und zur Verurteilung einiger Gynäkologen führte.
Der umstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, 1933, kurz nach der Machtergreifung Adolf Hitlers, verbietet die „Werbung“ für den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch.
Ärzte, die ihre Abtreibungsmethode erklären, werden mit „bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe“ bestraft.
Die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten (SPD), Grünen und Liberalen (FDP) stimmte für ein Ende des Verbots, während die Christdemokraten (CDU) und die extreme Rechte (AfD) dagegen stimmten.
Die Aufhebung des Paragrafen 219a ist ein Kompromiss aus einem im November von den Regierungsparteien unterzeichneten Koalitionsvertrag.
Das am Freitag verabschiedete Gesetz würde auch die Aufhebung von Bußgeldern ermöglichen, die in den letzten Jahren gegen Ärzte verhängt wurden, die auf ihren Websites über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
Im Juni 2019 wurden zwei Frauenärztinnen aus Berlin, Bettina Gaber und Verena Weyer, aus demselben Grund zu je 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Ärzte entfernen in einem solchen Zusammenhang lieber alle Informationen zum Thema von ihrer Website und lehnen die Aufnahme in die Liste des Familientarifs ab.
Aus Empörung über die Justizschwierigkeiten der Ärzte beschloss die Regierung von Altkanzlerin Angela Merkel Anfang 2019, das Gesetz etwas zu lockern und Gynäkologen und Krankenhäusern zu erlauben, auf ihren Websites vor Abtreibungen zu warnen. Gleichzeitig ist es ihnen immer untersagt, die angewandten Methoden im Detail zu beschreiben.
Abtreibung hat in Deutschland immer noch einen harten Weg, obwohl das Land seit den 1970er Jahren an der Spitze der Frauenrechtskämpfe steht.
Eine Frau, die innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch wünscht, muss an einer obligatorischen Konsultation in einem autorisierten Zentrum teilnehmen. Der Zweck des Interviews war laut Gesetz, „die Frau zu ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen“.
Bis auf wenige Ausnahmen (Lebensgefahr der Mutter und Vergewaltigung) werden Abtreibungen, die Hunderte von Euro kosten können, von den Krankenkassen nicht erstattet.
Jährlich werden in Deutschland fast 100.000 Abtreibungen vorgenommen, die Tendenz ist in den letzten Jahren jedoch rückläufig.



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