Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein Meldeverfahren für geplante Bundesprogramme zur Verbesserung des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben eingeleitet. Im ersten Schritt wird die Schweinefleischproduktion mit einer Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt gefördert. Um eine bessere Planbarkeit des Unternehmens zu gewährleisten, wird die Finanzierungslaufzeit auf zehn Jahre geschätzt.
Zuschüsse für neue oder umgebaute Zwinger sind entsprechend der Investitionshöhe förderfähig. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, erhält einen Zuschuss von 60 % der gesamten Baukosten. Bei Investitionen bis zu zwei Millionen Euro werden 50 % und bis zu fünf Millionen Euro zu 30 % finanziert. Gefördert wird, wer bestimmte Anforderungen (Tierhaltung und Umweltfreundlichkeit) erfüllt, zum Beispiel mehr Platz bietet und den Schweinen den Zugang ins Freie oder mehr Aktivität ermöglicht.



Darüber hinaus können Erzeuger Zuschüsse für zusätzliche laufende Kosten für jede im betreffenden Jahr produzierte Sau, jedes Ferkel oder jedes Mastschwein erhalten. Die Subventionen werden nach der Anzahl der produzierten Tiere klassifiziert. Bei maximal 50 Sauen, 1.500 Ferkeln und 1.500 Mastschweinen werden 80 % der Mehrkosten bezuschusst. Bei bis zu 200 Sauen, 6.000 Ferkeln und 6.000 Stück Mastschweinen werden 70 % der Mehrkosten bezuschusst.
Das Thünen-Institut (TI) und der Landtechnik- und Bauaufsichtsrat (KTBL) ermitteln die Betriebskosten. Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, zum Beispiel müssen mindestens 70 % der Tiere ganz und ungebunden sein. Betriebe müssen sich auch an Tiergesundheitsüberwachungssystemen beteiligen.
Das Bundesprogramm wird von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) verwaltet.
25. Mai 2023/ BMEL/ Deutschland. https://www.bmel.de/



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