Deutschland beschließt, die Präsenz von Frauen im Management großer Unternehmen durchzusetzen | Deutschland | DW

Nach dem noch nicht von den Abgeordneten gebilligten Text muss in einer deutschen Gesellschaft mit mehr als drei Verwaltern mindestens eine Frau im Vorstand sitzen. Auch in den Verwaltungsräten von Gesellschaften, an denen der Staat beteiligt ist, und in öffentlichen Einrichtungen ist die Berufung von Frauen verpflichtend.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Frauenquote für die Vorstände großer Konzerne ist aus Sicht der beiden zuständigen Ministerinnen, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht, ein Meilenstein um mehr Frauen in Führungspositionen zu ermöglichen.

„Es ist nicht einfach, in der Koalition eine Einigung zu erzielen. Wir haben es nach vielen Diskussionen, nach viel Mühe gemacht. Darauf bin ich stolz“, sagte Familienministerin Franziska Giffey von der SPD am heutigen Mittwoch (01.06.2021) nach dem Kabinettsbeschluss.

Die Frauenquote in Deutschland muss vom Parlament genehmigt werden.

Die Frauenquote in Deutschland muss vom Parlament genehmigt werden.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem „guten Tag für alle hochqualifizierten Frauen in Deutschland“. „Künftig kommt es bei der Besetzung von Vorstandspositionen auf die Qualifikation an, nicht auf das Geschlecht.“ Die Frauenquote sei auch ein wichtiges Signal an junge Frauen: „Wer sich qualifiziert, gut vorbereitet ist, bekommt die Chancen, die er verdient“, sagte Lambrecht.

Das Kabinett hat an diesem Mittwoch einem Gesetzentwurf zugestimmt, wonach Vorstände von mehr als drei Mitgliedern in börsennotierten und paritätisch geregelten Unternehmen mindestens eine Frau mit gleichberechtigter Beteiligung haben müssen.

Für mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Unternehmen gilt eine strengere Regel: In einem zweiköpfigen Vorstand muss mindestens eine Frau sitzen.

Zudem müssen Unternehmen konkret begründen, wenn sie künftig keine Frauen im Vorstand, in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und im Aufsichtsrat beschäftigen wollen.

Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflicht werden härter ausfallen. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Gesetzentwurf noch vom Parlament abgesegnet werden, das Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden, sagte Giffey.

CP (afp, dpad)

Lora Kaiser

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