Das Berliner Verfassungsgericht hat an diesem Mittwoch (16.) im September 2021 Kommunalwahlen in der deutschen Hauptstadt aufgehoben, bei denen mehrere Fehlschläge registriert wurden. Diese beispiellose Situation wird zur Abhaltung von Neuwahlen führen.
„Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirkstagen wurden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, teilte Justizpräsidentin Ludgera Selting mit.
Gerichtsbeamte beriefen sich auf die „Häufigkeit und Schwere von Wahlfehlern“, um diese in der jüngeren deutschen Geschichte ungewöhnliche Entscheidung zu rechtfertigen. Demnach hingen die Fehler mit „systematischen Fehlern bei der Wahlvorbereitung“ zusammen.
Innerhalb der nächsten 90 Tage, möglichst am 12. Februar, muss eine Neuwahl mit demselben Kandidaten vorbereitet werden.
Derzeit wird die Stadt von der ehemaligen Ministerin Franziska Giffey (SPD) als Chefin einer Koalition aus Umweltschützern und dem extrem linken Flügel der Linken geführt.
Die Berliner Wähler waren am 26. September zu den Wahlurnen aufgerufen, um Bundestagsabgeordnete, Abgeordnete und Landtagsabgeordnete aus den 12 Bezirken der Stadt zu wählen. Auch eine Volksabstimmung über eine mögliche Übernahme des grossen Immobilienkonzerns fand statt.
Berlin war jedoch am Sonntag, 26. September, für den Marathon, der normalerweise Tausende von Teilnehmern zusammenbringt, teilweise gelähmt. Viele Wähler beschwerten sich, dass sie wegen dieser Ablenkung nicht wählen konnten oder stundenlang warten mussten.
Der Erwerb verschiedener Stimmen wurde auch durch das Vorhandensein falscher oder unzureichender Stimmzettel sowie die reduzierte Anzahl von Wahlurnen behindert.
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