Bundeskartellamt, das Bundeskartellamthat ein neues Kartellverfahren gegen den US-Digitalgiganten Google eingeleitet, weil dessen Karten-App Google Maps nicht mit anderen Kartendiensten kombinierbar ist.
Das Bundeskartellamt hat sich entschieden, den Google-Maps-Dienst des amerikanischen Giganten, der ebenfalls Gegenstand separater Verfahren zur Überprüfung der Bedingungen seiner Datenverarbeitung ist, sowie sein neues Produkt Showcase zu prüfen.
Präsident von BundeskartellamtAndreas Mundt sagte am Dienstag (21. Juni) in einer Pressemitteilung, dass seine Organisation Hinweisen nachgehe, die darauf hindeuten, dass Google eingeschränkt sei „Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter“.
Mit anderen Worten, der amerikanische Gigant könnte konkurrierende Kartendienste durch Beschränkungen gefährden „Möglichkeit zur Eingabe von Standortdaten aus Google Maps, Suchfunktion oder Google Street View“sagte der Präsident auch in einer Pressemitteilung.
Durch diese Untersuchung Bundeskartellamt wird auch untersuchen, ob eine solche Praxis die Macht von Google über bestimmte Kartendienste weiter ausbauen könnte.
„Prüfung ergänzend zu Lizenzbedingungen zur Nutzung von Google Map Services in Fahrzeugen erweitert“sagte Munt.
Rechtliche Grundlage
Dieses Verfahren basiert auf der Novellierung des § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die es den deutschen Kartellbehörden ab Anfang 2021 erlaubt, früher und effektiver gegen das Verhalten großer Technologieunternehmen einzuschreiten „beherrschender Einfluss auf den Wettbewerb zwischen Märkten“.
So kann die Behörde im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen untersagen, wenn eine stärkere Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen Märkten festgestellt wird.
Die Behörden haben ähnliche Verfahren eingeleitet und sogar Maßnahmen ergriffen, insbesondere gegen Unternehmen von Apple, Amazon und Meta.
Wettbewerbsverzerrung
Das Wettbewerbsverzerrungspotenzial besteht laut Bundeskartellamt darin, dass Google nach einer vorläufigen Untersuchung die Möglichkeit, seinen Kartendienst mit Karten von Drittanbietern zu kombinieren, eingeschränkt hat.
„Eine weitere Einschränkung könnte sein, dass Google die Nutzung seiner Dienste stark reguliert, indem es ‚Google Automotive Services‘ in Fahrzeug-Infotainmentsystemen anbietet.“sagten auch die Behörden.
Die Untersuchung wird in den kommenden Wochen zu vertiefenden Interviews mit Kunden und Wettbewerbern führen.
Der US-Gigant beantworte auch gerne alle aufkommenden Fragen, sagte ein Google-Sprecher gegenüber EURACTIV.
„Entwickler und Unternehmen entscheiden sich aus vielen Optionen für die Google Maps-Plattform, weil sie erkennen, dass die Plattform den Nutzern nützliche, qualitativ hochwertige Informationen bietet. Es steht ihnen auch frei, zusätzlich zur Google Maps-Plattform andere Kartendienste zu nutzen, und viele tun dies auch.“sagte ein Google-Sprecher gegenüber EURACTIV.



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