Der EuGH sagte, dass Lehrer ihre Zustimmung zum Online-Einsatz ihres Unterrichts erteilen müssen

BRÜSSEL, 30. März (EUROPA PRESS) –

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat an diesem Donnerstag entschieden, dass die EU-Datenschutzvorschriften sowohl für allgemeinbildende Lehrkräfte als auch für Schüler gelten, sodass Lehrer auch die Erlaubnis erteilen müssen, ihren Unterricht online live zu übertragen.

Damit reagiert das Urteil auf ein Vorabentscheidungsverfahren eines deutschen Gerichts zum Anwendungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (RGPD) und deren Vereinbarkeit mit nationalen Standards, die vorsehen, dass die Veröffentlichung von Online-Unterricht nicht der Zustimmungspflicht von Lehrenden unterliegen soll.

Das in Luxemburg ansässige Gericht warnte davor, dass nationale Vorschriften nicht „spezifischer“ sein können als europäische Vorschriften, wenn dies bedeutet, dass die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllt werden, sodass nationale Vorschriften, die die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nicht einhalten, von den Beschränkungen der DSGVO ausgenommen werden müssen Gemeinschaftsregeln. .

Aus diesem Grund, betonte er, sei die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften im Rahmen von Live-Übertragungen per Videokonferenz der von ihnen unterrichteten allgemeinbildenden Klasse in den Geltungsbereich der DSGVO-Materialien eingeschlossen.

Solche Vorschriften, fügte er hinzu, sollten darauf abzielen, die Rechte und Freiheiten der Arbeitnehmer in Bezug auf die Verarbeitung ihrer Daten zu schützen, und angemessene und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Menschenwürde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Parteien umfassen. .

Andererseits sollte besonderes Augenmerk auf die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb von Unternehmensgruppen oder Unternehmensverbänden, die sich an Aktivitäten zur wirtschaftlichen Teilhabe beteiligen, und auf Überwachungssysteme am Arbeitsplatz gerichtet werden.

Lora Kaiser

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