Der Deutsche Verkehrs- und Logistikverband bereitet eine weitere Klage gegen Lkw-Kartelle vor

Nach der Entscheidung Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), gegen Lkw-Hersteller Scania, der Bundesverband Straßenverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V Deutschland, bereitet mit dem Rechtsdienstleister Truck ReClaim und der Anwaltskanzlei Hausfeld und Kapellmann eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell vor, an der auch Transport- und Logistikverbände beteiligt sind AMÖ, BWVL und DSLV. mitmachen mitmachen

Der Bundesverband Straßenverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. Frankfurt am Main teilte in einer Pressemitteilung mit, dass sich der BGL mit seinen Partnern vorbereitet LKW-Ansprüche Neue Klage gegen Speditionskartell.

Angesichts der jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen den Lkw-Hersteller Scania, wegen Verstoßes gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), hat den Weg für weitere Klagen gegen das Lkw-Kartell wieder frei gemacht.

Der Rechtsdienstleister Truck ReClaim wird rechtlich vertreten durch die Anwaltskanzlei Hausfeld und Kapellmann. Im Rahmen dieser neuen Allianz haben sich der Bundesverband für Möbeltransport (AMÖ) e.V., der Bundesverband für Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Bundesverband für Transport und Logistik (DSLV) der BGL angeschlossen, um die Kreditumsetzung zu unterstützen ihrer verbundenen Unternehmen.

Wie der deutsche Verband berichtet, können sich interessierte Unternehmen, die sich bisher nicht aktiv mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Lkw-Kartellen beschäftigt haben, nun auf der Online-Plattform registrieren. www.truckreclaim.com . Ansprüche können für Lkw geltend gemacht werden, die im Zeitraum von 1997 bis einschließlich 2016 gekauft wurden (Kauf, Mietkauf und Leasing). Die Teilnahme an dieser Kartellrechtsklage ist für Speditionen und Transportunternehmen kostenlos und birgt kein Prozessrisiko. Nur im Erfolgsfall zahlt das Unternehmen einen Teil der erhaltenen Entschädigung. Vereinsmitglieder akzeptieren besondere Bedingungen für die Prozessverteidigung. Ihr Gewinnanteil beträgt nur 28 %, nicht die üblichen 33 %.

Die Registrierung für Truck ReClaim ist bis Ende April 2024 möglich. Nach der Registrierung müssen die erforderlichen LKW-Daten bis Ende August 2024 bereitgestellt werden.

Vorteile des Anspruchs:

Die Lkw-Hersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, Iveco und DAF haben im Rahmen einer Vereinbarung mit der EU-Kommission ihre Beteiligung am Kartell eingeräumt. Lediglich Scania beteiligte sich nicht an dieser Vereinbarung und brachte die Bußgeldentscheidung vor den Europäischen Gerichtshof. Am 1. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof schließlich, dass Scania wegen seiner Beteiligung am Lkw-Kartell mit einer Geldstrafe von rund 880 Millionen Euro bestraft wurde. Damit steht rechtlich fest, dass Scania an dem Kartell beteiligt ist und für alle dadurch verursachten Verluste verantwortlich ist. In dem von Scania eingeleiteten Gerichtsverfahren wurde die Verjährung des Anspruchs gegen Scania gehemmt und daher nicht fortgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass auch wenn die Rechte an anderen Kartellmitgliedern erloschen sind, nun alle Rechte an Scania gemeinsam erworben werden können, unabhängig davon, ob diese Rechte sich auf Lkw von Scania oder Lkw der Marken MAN, Daimler, Volvo beziehen. /Renault. Es sind die Marken DAF oder Iveco tätig. Ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, lässt sich nur schwer abschätzen. Allerdings halten die Projektpartner eine Entschädigung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Kaufwertes für realistisch, also mehrere Tausend Euro pro Lkw zuzüglich Zinsen.

Lora Kaiser

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