Streiktermine der Air-Europa-Piloten im Mai und Juni
Für die letzte Maiwoche und die ersten Junitage wurden Streiks ausgerufen. Wie SEPLA mitgeteilt hat, sind folgende Tage betroffen:
- 22., 23., 25., 26., 29. und 30. Mai
- 1. und 2. Juni
Welche Flughäfen sind betroffen?
Die vom Air-Europa-Streik betroffenen Flughäfen befinden sich alle dort, wo das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Es bedeutet: Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca, Bilbao, Valencia, Ibiza, Vigo, A Coruña, Alicante, Gran Canaria und Teneriffa. Ebenso wird es Auswirkungen auf die internationalen Flüge dieser Unternehmen haben, deren Endziel einer dieser Flugplätze ist.
Was tun, wenn am Streiktag ein Flug geplant ist?
FACUA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom April 2018 vorsieht, dass Streiks der Arbeitnehmer nicht unter das Konzept der „außergewöhnlichen Umstände“ fallen, die von der Rückzahlung von Beträgen ausgenommen sind – daher die Das Unternehmen kann auch die von ihm verlangte Entschädigung nicht verweigern.
Welche Rechte haben Passagiere auf Flügen, bei denen es zu Flugplanänderungen kommt?
Änderungen der Flugpläne der Fluggesellschaft gelten als Flugannullierung und Umplanung. In diesem Fall gibt es eine Reihe von Rechten, die in Verordnung 261 aufgeführt sind und Reisende schützen. Das Unternehmen muss außerdem über die Stornierung, die Gründe und die Rechte der unterstützenden Touristen, die an Land geblieben sind, informieren. Alle Fälle und Möglichkeiten werden in diesem Bericht berücksichtigt.
Achten Sie genau auf die Hinweise der Fluggesellschaften
Als Erstes sollten Sie die Informationen der Fluggesellschaft befolgen und sich die möglichen Alternativen ansehen. Es ist auch interessant, die Stornierungsbedingungen der Unterkunft und anderer damit verbundener Produkte zu kennen, wenn es sich um eine kombinierte Reise handelt. Wenn ein Flug letztendlich annulliert wird, erinnert FACUA die Benutzer daran, dass die europäische Verordnung 261/2004 eine Entschädigungsspanne für den Fall einer Flugannullierung festlegt. In Artikel 7 der Verordnung heißt es: „Passagiere erhalten eine Entschädigung von 250 Euro für Flüge bis zu 1.500 Kilometern, 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und für andere zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und 600 Euro für den Rest.“ Flüge.“
Aber seien Sie vorsichtig, denn es gibt Ausnahmen.
Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen bzw. bei Angebot eines Alternativfluges mit einer Frist von sieben Tagen besteht für die Fluggesellschaft kein Anspruch auf Entschädigung. Das Unternehmen kann diese Entschädigung um 50 % kürzen, wenn es den Passagieren eine alternative Beförderung mit einer Differenz in der Ankunftszeit gegenüber dem ursprünglichen Flug anbietet, „die bei allen Flügen von 1.500 Kilometern oder weniger zwei Stunden nicht überschreitet“, „nicht mehr als drei Stunden“. , für alle Intra-Travel-Flüge“. -Gemeinschaft über 1.500 Kilometer und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern“ oder „vier Stunden nicht überschreiten“ für den Rest des Fluges.
Rückerstattungsrecht
Das zeigt schließlich auch FACUA Betroffene von möglichen Stornierungen haben stets Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises „innerhalb von sieben Tagen“oder alternativer Transport zum endgültigen Bestimmungsort gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 PP 261/2004. Im letzteren Fall kann es kostenlos über die Website oder am Flughafenschalter von Air Europa angefordert werden. Darüber hinaus können Nutzer auch alle anderen Arten von Schäden, unabhängig von ihrer Art, geltend machen, die ihnen durch Stornierungen entstehen können: Hotels, organisierte Reisen, Anschlussflüge usw., und sogar moralische Schäden aufgrund entgangener Ferien. oder ein Teil davon, neben anderen möglichen Annahmen.



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