Das Prinzip der Solidarität bestimmt das Gesundheitssystem in Deutschland – 16.11.2018

Das gesetzliche System wird durch Beiträge finanziert, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt werden. Patienten haben unabhängig von Krankheit und bisherigen Beiträgen Zugang zur Versicherung. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Alle Staatsangehörigen bzw. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen krankenversichert sein. Im komplexen Gesundheitssystem Deutschlands gilt das Solidaritätsprinzip.

Finanziert wird das System durch einen Fonds, der die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bündelt. Versicherte erhalten Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung und in den meisten Fällen auch notwendige Medikamente, unabhängig von Einkommen, bisherigen Beiträgen oder Vorerkrankungen.

Das System gliedert sich in zwei Versicherungsarten: die obligatorische Krankenversicherung, die 90 % der Bevölkerung abdeckt, und die private Krankenversicherung. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 54.900 Euro sowie die meisten Studenten und Rentner schließen sich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Das System wird von mehr als hundert unabhängigen Krankenkassen verwaltet, die als gemeinnützige Vereine tätig sind.

Der Beitragssatz, der auf der Grundlage des Bruttolohns berechnet und fast immer direkt vom Lohn abgezogen wird, beträgt seit Januar 2015 14,6 %. Der Betrag wird zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt. Je höher das Gehalt, desto höher ist der Beitrag des Versicherten.

Die GKV deckt die ärztliche und stationäre Versorgung (ausgenommen Privatzimmer) sowie die zahnärztliche Grundversorgung ab. Das Kriterium der Versicherungsgesellschaften besteht darin, eine wirtschaftlich sinnvolle Option anzubieten, die eine erfolgreiche medizinische Behandlung zu möglichst geringen Kosten gewährleistet.

Beiträge werden von Steuerzahlern gezahlt, die mehr als 850 Euro im Monat verdienen, was als Niedriglohn gilt. Angehörige, die arbeitslos sind und am selben Wohnort wie der Versicherte wohnen, sind ohne zusätzliche Kosten versichert.

Selbstständige, Beamte und Erwerbstätige über der Höchstgrenze von 54.900 Euro können sich freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung anschließen oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die Höhe wird nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern nach den gewünschten Leistungen, dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gesundheitlichen Risiken des Versicherten.

Jüngere und gesündere Menschen zahlen niedrigere Sätze. Der Patient erhält vom Arzt eine Rechnung und beantragt dann die Erstattung bei der Krankenkasse. Patienten mit Vorerkrankungen können von den Krankenkassen nicht abgewiesen werden, sie müssen zumindest eine Grundversicherung anbieten.

Privatversicherte haben das Recht auf freie Arztwahl und können kurzfristig einen Termin vereinbaren. Für die meisten Pflichtversicherten kann die Wartezeit bis zum Besuch bei einem Facharzt, etwa einem Dermatologen, Orthopäden oder einem Augenarzt, je nach Stadt mehrere Monate dauern. Hausärzte haben eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung.

Das deutsche Gesundheitssystem wird für den Ruf seiner Krankenhäuser und Kliniken bewundert, doch die Unterscheidung zwischen Privat- und Pflichtversicherung stößt in Deutschland auf Kritik. Der Deutsche Bundestag hat mehrere Reformen diskutiert.

Private Versicherungen haben einen einheitlichen Basistarif eingeführt, der rund 640 Euro nicht übersteigt. Diese Versicherung eignet sich für Personen, die in Deutschland leben, aber über keine Versicherung verfügen oder keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben. Für Arbeitslose zahlen die Bundesagenturen für Arbeit Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Beim Arztbesuch ist die elektronische Krankenversichertenkarte zwingend erforderlich. Karten mit persönlichen Daten und Versicherungsdaten werden bei jeder Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gescannt. Im Allgemeinen ist die Karte mit einem Siegel versehen, das darauf hinweist, dass sie in anderen Ländern der Europäischen Union verwendet werden kann. Auch Israel und die Türkei stehen auf der Liste. In diesem Fall ist es erforderlich, eine Bescheinigung des ärztlichen Dienstes einzuholen und eine Erstattung bei der Krankenkasse zu beantragen.

In der jeden Freitag erscheinenden Kolumne Alemanices schreibt Karina Gomes eine Chronik deutscher Gewohnheiten, an die sie sich immer noch zu gewöhnen versucht. Reporter der DW Brasilien und der DW Afrika haben Journalistenpreise im Bereich Nachhaltigkeit und einen Master-Abschluss in Menschenrechten.

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Ricarda Lange

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