Die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. /
Der ehemalige konservative Führer hat seine Verpflichtungen zur politischen Neutralität verletzt
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel zurechtgewiesen, weil sie die ultranationalistische Alternative für Deutschland (AfD) im Jahr 2020 öffentlich kritisiert und damit ihre Verpflichtung zur politischen Neutralität verletzt hat. Mit seiner damaligen Äußerung verletzte der frühere Regierungschef das Recht auf Chancengleichheit der rechtsextremen Formation. Merkel bezeichnete unter anderem als „unverzeihlich“ bei der umstrittenen Wahl im Februar 2020 Thüringens liberalen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit Stimmen der Christlich Demokratischen Union (CDU), der Liberalen Partei (FDP) und der populistischen AfD. Deutschlands oberstes Gericht muss sich in dem Fall mit zwei Beschwerden befassen, die erste gegen Merkel wegen ihrer Äußerungen und die zweite gegen die Veröffentlichung ihrer Worte auf der offiziellen Website. Deutschlands Zweiter Senatsverfassungsgericht hat die Angelegenheit in einer mündlichen Verhandlung am 21. Juni 2021 erörtert, aber es dauerte fast ein Jahr, bis sein Urteil veröffentlicht wurde, das zu 5 gegen 3 Stimmen führte.
Mit seiner Äußerung aus dem öffentlichen Amt habe der ehemalige CDU-Chef „den Bewerber negativ qualifiziert und einseitig den Parteienwettbewerb beeinträchtigt“, so der Karlsruher Landgerichtsrat. Ein Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung sei „nicht durch die Pflicht des Bundeskanzlers gerechtfertigt, für die Stabilität der Bundesregierung zu sorgen oder das Ansehen der Bundesrepublik vor der Staatengemeinschaft zu wahren“, betont der Satz. Die Verfassung warnt auch vor einer Veröffentlichung auf den offiziellen Webseiten des Bundeskanzlers und der Bundesregierung vor einer solchen Kritik an der Ausnutzung von Ressourcen, die ausschließlich dem Regierungschef und seinem Kabinett vorbehalten sind. Mit dieser Verbreitung ihrer negativen Einschätzung der ultranationalistischen Partei verletzen Merkel und die Bundesregierung „das Recht der Partei auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, so das Gericht.
Der Fall geht auf eine Abstimmung am 5. Februar 2020 im Erfurter Landtag zur Wahl des Ministerpräsidenten von Thüringen zurück, die von dem Linken-Politiker Bodo Ramelow zur Wiederwahl vorgeschlagen wurde und keine Mehrheit fand. in den ersten beiden Runden. Im dritten und unerwarteten Sieg schlug Kemerich mit Unterstützung von CDU und Alternative für Deutschland Ramelow mit einer Stimme. Es ist das erste und bislang einzige Mal, dass die AfD einen Politiker außerhalb ihrer Reihen bei der Wahl zum Ministerpräsidenten unterstützt. Völlig isoliert vom Rest der politischen Formation sorgten die Ultranationalisten für einen großen politischen Skandal in Deutschland. Merkel, die auf dem Weg nach Südafrika war, reagierte tags darauf auf einer Pressekonferenz und betonte, sie werde „aus innenpolitischen Gründen“ „Kommentare“ abgeben. Eine ungewöhnliche Entscheidung, denn deutsche Regierungschefs diskutieren auf ihren Auslandsreisen nie über nationale Politik.
Der frühere CDU-Präsident sprach später von einem einmaligen Fall, in dem seine Partei gegen einen ihrer Grundsätze verstoßen habe, indem sie mit Hilfe der AfD eine parlamentarische Mehrheit unterstützt habe. Das Ergebnis der Erfurter Abstimmung „muss rückgängig gemacht werden“, sagte Merkel damals und forderte, die CDU solle sich nicht an einer Regierung beteiligen, die von Ultranationalisten unterstützt werde. „Das ist ein schlechter Tag für die Demokratie“, sagte der damalige Regierungschef. Erklärungen wurden sofort auf ihrer offiziellen Website und Bundesvorständen veröffentlicht. AfD-Präsident Jörg Meuthen warf Merkel damals vor, „in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin versucht zu haben, Wahlen in Landeskammern zu delegitimieren“. Unter immensem Druck seiner eigenen Partei und anderer demokratischer Formationen trat der liberale Kemmerich drei Tage später von seinem Amt zurück und Ramelow wurde erneut zum Ministerpräsidenten gewählt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Ultranationalisten mit ihren Forderungen vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben. In der Vergangenheit stimmten Richter ihnen auch in einer Beschwerde gegen den ehemaligen Bundesinnenminister, den Christsozialen Horst Seehofer, zu, weil er auf seiner offiziellen Website Teile von Interviews veröffentlicht hatte, die die AfD und seinen ehemaligen Partner im Kultusministerium, Christian, kritisierten Auch die Demokratin Johanna Wanka wurde von Deutschlands höchstem Gericht gerügt, weil sie in einer offiziellen Stellungnahme eine „rote Karte“ für die Alternative für Deutschland gefordert hatte. Die Bundesverfassungsrichter betonten erneut, dass öffentliche Kritik an der AfD geübt werden könne, sie aber bei ihren Ämtern in der Bundesregierung den Grundsatz der staatlichen Neutralität respektieren müssten.



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