Bundesministerin schlägt Abtreibung in der Medizinerausbildung vor – 07.04.2022

Bundesministerin schlägt vor, Abtreibung in die Ärzteausbildung aufzunehmen – Nach einer Strafrechtsnovelle, die mehr Informationen zu diesem Thema zulässt, verteidigen Familienportfolioinhaber die Einführung von mehr abtreibungsfreundlichen Maßnahmen, wie die Aufnahme von Methoden zum Schwangerschaftsabbruch in die Bundestagsmedizin (Unterhaus des Deutschen Bundestages) ) ein Gesetz verabschiedet, das Ärzten die Weitergabe von Informationen über Abtreibungsangebote erlaubt, sieht Bundesministerin Lisa Pope hier weiteren Handlungsbedarf. Eine davon ist, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in Studium und Ausbildung für die medizinische Ausbildung aufzunehmen.

In der Tagesspiegel-Ausgabe vom Montag (04/07) heißt es von der Grünen-Politik: „Dabei darf es nicht bleiben. Verschiedene Abtreibungsmethoden sollten zum Beispiel Teil der Ausbildung von Ärzten sein.“ Er bespreche das Thema derzeit mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Die Inhaberin des Ressorts Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte, dass Abtreibung „außerhalb des Strafgesetzbuches“ geregelt werden sollte. betonte, er wolle einer Kommission zu diesem Thema, die die Bundesregierung einsetzen würde, nicht zuvorkommen oder sich in deren Arbeit einmischen.

„In Koalition [do governo federal, formada por social-democratas, verdes e liberais]wir haben uns darauf geeinigt, eine Expertenkommission zu bilden, die sich mit der allgemeinen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland befassen und Reformvorschläge und -empfehlungen erarbeiten wird“, sagte der Papst.

Gesetzesänderungen aus der NS-Zeit

Am 24. Juni hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, der es Ärzten im Land ermöglicht, Angebote zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr anzuzeigen. Damit wird es ihnen freigestellt, Frauen abzuklären, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen.

Nur die Fraktionen der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD) und der konservativen Christlich Demokratischen Union (CDU) und Christlich Sozialen Union (CSU) lehnten den Vorschlag ab.

Was sich in der Praxis geändert hat, ist die Abschaffung des § 219 StGB – des Gesetzes von 1933 – der während der NS-Zeit (1933-1945) in Kraft trat und 2019 nur teilweise reformiert wurde. Dieser verbietet Ärzten die Werbung für die Typen angebotene Abtreibungsverfahren oder die Veröffentlichung von Informationen über die Genesungszeit oder potenzielle Risiken.

Obwohl das Gerät 2019 überarbeitet wurde, sodass Ärzte Verfahren auf ihrer Website auflisten können, ist es ihnen immer noch untersagt, Einzelheiten darüber anzugeben.

In einer Abstimmung im Juni stimmte der Bundesgesetzgeber auch der Aufhebung von Geldbußen zu, die gegen nach § 219 verurteilte Berufstätige verhängt wurden.

gb/av (AFP, KNA, EPD, ots)

Ricarda Lange

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