In Deutschland haben Besitzer von Dieselfahrzeugen, die mit nicht autorisierter Software ausgestattet sind, das Recht, vom Hersteller eine bedingte Entschädigung zu verlangen.
Im September 2015 kam einer der bedeutendsten Fälle in der Automobilindustrie ans Licht. Seitdem hat sich alles verändert, insbesondere durch das Aufkommen von Elektroautos und deren eher „ökologischen“ Vorteilen.
Acht Jahre später wurde der Fall in mehreren Ländern „aufgeklärt“, darunter auch in den USA, wo der Volkswagen-Konzern, der Hauptinitiator des Falles, mehrere hundert Millionen Dollar an Geldstrafen zahlen musste.
In Europa befinden sich einige Autobesitzer, die mit nicht autorisierter Abgaskontrollsoftware ausgestattet sind, immer noch mitten in einem Rechtsstreit. In Deutschland können sie nun Anspruch darauf erheben Entschädigung vom Hersteller nach einer historischen Entscheidung eines deutschen Gerichts.
Entschädigung von 5 und 15 % des Kaufpreises
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte eine Welle von Schadensersatzklagen gegen Automobilhersteller auslösen, nicht nur gegen den Volkswagen-Konzern.
„Der Fahrzeughersteller muss nachweisen, dass er bei der Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung weder vorsätzlich noch fahrlässig dafür gesorgt hat, dass das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union entspricht.“sagte das Gericht.
Deutsche Gerichte haben sich bislang geweigert, Verbraucher zu entschädigen, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine vorsätzliche Schädigung des Autokäufers. sondern Fahrlässigkeit seitens des Herstellers.
Im vergangenen März entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) jedoch zugunsten des Fahrers und stellte fest, dass Fahrlässigkeit nun ausreichte, um Schadensersatz zu verlangen. In seiner am Montag verlesenen Entscheidung heißt es: Das Bundesgericht setzt diesen Betrag auf 5 bis 15 % des Kaufpreises des Fahrzeugs fest.
Millionen Autos sind betroffen
Zur Erinnerung: Das „Thermofenster“-System ermöglicht die Steuerung der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen entsprechend der Außentemperatur. Das Stickoxid (NOx)-Filtersystem wird reduziert oder deaktiviert, wenn die Temperatur unter 15 Grad oder über 33 Grad liegt. Die Hersteller behaupten, es sei eine Notwendigkeit, den Motor zu schützen.
Umweltorganisationen ihrerseits betrachten diese Software als Möglichkeit, die Regeln zu umgehen im Test geringere Schadstoffemissionen aufweisen als unter realen Verkehrsbedingungen.
Im Motoren-Schummelskandal „Dieselgate“ hat Volkswagen zugegeben, 11 Millionen Autos manipuliert zu haben, um den Stickoxid-Ausstoß künstlich zu senken. Auch Mercedes war von dem Fall betroffen, ebenso wie mehrere Marken der ehemaligen Konzerne FCA und PSA.
Lesen Sie auch:
• Volkswagen Golf 8: Neugestaltung bestätigt!
• 1.067 € für ein „abgenutztes“ Lenkrad bei 44.500 km in Rechnung gestellt!
• Welche Dieselmotoren sollten vermieden werden?



„Unternehmer. Preisgekrönter Kommunikator. Autor. Social-Media-Spezialist. Leidenschaftlicher Zombie-Praktiker.“

