Autor: Lora Kaiser

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Verfassungsgericht: Französisch-deutscher Vergleich

Um ehrlich zu sein, sah die Verfassung von 1958 nicht wirklich einen Obersten Gerichtshof vor, sondern eher ein Gremium, das die Exekutive vor parlamentarischer Einmischung schützen sollte.. Letzteres braucht jedoch seine Unabhängigkeit, bis es die wichtige Rolle erfüllt, für die