Berlin: (hib/PK) In Deutschland gelten etwa 255.000 Menschen aufgrund von schwerem Hörverlust als schwerbehindert und etwa 50.000 aufgrund von Taubheit. Dies geht aus der Antwort hervor (10/20303) von der Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage (10/20172) der Unionsfraktion.
Neben Prävention und Aufklärung spiele eine frühzeitige medizinische Intervention eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Hörgesundheit der Menschen, heißt es in der Antwort. Daher haben alle Neugeborenen das Recht, an einem Neugeborenen-Hörscreening teilzunehmen.
Diese Früherkennungsuntersuchung ermöglicht es, ab einem Hörverlust von 35 Dezibel (dB) eine beidseitige Schwerhörigkeit zu erkennen und frühzeitig mit der Behandlung zu beginnen, um Entwicklungsstörungen, insbesondere im Bereich der Sprachentwicklung, zu vermeiden.
Den Angaben zufolge beschränkt sich die Versorgung von Menschen mit Hörverlust nicht nur auf technische Geräte in Form von Hörgeräten oder implantierbaren Hörgeräten. Medizinische Behandlungen und chirurgische Eingriffe können auch Ohrenerkrankungen behandeln und möglicherweise einen Hörverlust rückgängig machen oder das Hörvermögen verbessern. Darüber hinaus gibt es für Schwerhörige, Gehörlose und Taubblinde weitere Hilfsangebote wie Dolmetscher oder Gebärdensprachberatung.
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