Wahlen in Deutschland: Was sind die grundlegenden Mandatsklauseln? | Deutschland | DW

Das deutsche Wahlsystem verlangt, dass Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, bei der Wahl mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Diese Barriere soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien in die DVR eintreten, was die Bildung einer Regierungskoalition erschwert.

Aber es gibt eine Ausnahme vom deutschen Wahlrecht: die sogenannte Grundmandatsklausel. Parteien mit mindestens drei Direktmandaten können so viele Abgeordnete in den Bundestag entsenden, wie es im zweiten Wahlgang zulässt, auch wenn die Partei die Fünf-Prozent-Marke nicht überschreitet.

Bundestagsplenum in Berlin

Bundestagsplenum in Berlin

Hintergrund während der vier Bundestagswahlen

Auf Bundesebene wurde diese Klausel viermal praktiziert: bei den Wahlen 1953, 1957, 1994 und 2021.

Bei der Bundestagswahl 1953 erreichte die Deutsche Partei (DP) 3,3% der Stimmen, konnte aber mit 10 Direktmandaten 15 Sitze im Bundestag erringen. Bei derselben Wahl errang die Zentrumspartei (DZP) ein Direktmandat im Kreis Oberhausen – Wesel III und damit 3 Sitze im Bundestag.

Bei der Bundestagswahl 1957 war es erneut die Deutsche Partei, die von der Klausel gesät wurde. Bei dieser Wahl erhielt er 3,4% der Stimmen, konnte aber durch den Erhalt von sechs Direktmandaten 17 Sitze im Bundestag erringen.

Bei der Bundestagswahl 1994 erhielt die Demokratisch-Sozialistische Partei (PDS) 4,4% der Stimmen, doch als sie 4 Direktmandate in Berlin erhielt, wurden ihr 30 Sitze zuerkannt, deren Zahl proportional zum Prozentsatz ist.

Bei der Bundestagswahl vom 26. September 2021 hat die Linke zwar 4,9% der Stimmen erhalten, aber mit zwei Direktmandaten in Berlin und einem in Leipzig (Sachsen) 39 Sitze zugewiesen , eine entsprechende Zahl im Verhältnis zum Prozentsatz.

(jov / äh)

Friederic Beck

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