Facebook verliert Verfahren vor deutschem Obergericht wegen Accounts mit gefälschten Namen

Facebook Meta Platforms Inc. falsch, zwei Deutschen das Recht zu verweigern, auf ihren Facebook-Konten erfundene Namen zu verwenden, so das Urteil des obersten Zivilgerichts des Landes.

Der deutsche Bundesgerichtshof sagte, dass die Fälle zum Zeitpunkt des ursprünglichen Streits gesetzlich geregelt waren und vor einem aktualisierten EU-Datenschutzgesetz lagen, das im Mai 2018 in Kraft trat. Facebook argumentiert, dass die neuen EU-Vorschriften es der Plattform erlauben, Kunden dazu zu bringen, sie zu nutzen. Der ursprüngliche Name.

Ein Meta-Sprecher sagte, das Urteil beruhe auf einem veralteten Rechtsrahmen.

„Facebook Es ist eine Plattform, auf der sich Menschen mit ihren richtigen Namen verbinden“, sagte er. „Der echte Name verleiht der Plattform Authentizität.“

Das soziale Netzwerk teilte beiden Nutzern im Januar und März 2018 mit, dass seine Bedingungen es ihnen nicht erlaubten, Konten mit gefälschten Namen zu führen. Beide klagten, verloren aber vor einem untergeordneten Gericht, das besagte, dass EU-Vorschriften im Mai 2018 die Situation geändert hätten. Ein Richter des Obersten Gerichtshofs hat dieses Urteil nun aufgehoben und erklärt, dass das damalige Gesetz gefälschte Kontonamen erlaubte, solange Facebook die wahre Identität der Nutzer kannte.

Die Fälle sind: BGH, III ZR 3/21 und III ZR 4/21.

Lora Kaiser

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