Sie verhafteten zwei deutsche Frauen aufgrund eines internationalen Haftbefehls und bekamen in Santa Cruz zwei minderjährige Kinder

In den letzten Stunden zwei von Interpol-Bolivien festgenommene deutsche Frauen, im Barrio Lindo Fair-Viertel der Stadt Santa Cruz. Ausländer im Besitz von zwei minderjährigen Kindern gefundender Sohn eines von ihnen, der sie ohne die Erlaubnis oder Zustimmung seines Vaters aus seinem Land bringen würde.

Interpol-Bolivia gelang es, den Ort zu identifizieren und den Haftbefehl zu vollstrecken, und die beiden Personen, Frau Puggy Brügmann, zur Polizeistation verlegt. (57) und Frau Katja Koster (37), dieselbe Person, die zwei minderjährige Kinder im Alter von 7 und 4 Jahren hat“, berichtet Interpol-Direktor Eduardo Tineo.

„Diese Menschen werden das deutsche Territorium verlassen ohne Zustimmung des Vaters des Minderjährigen um sie außer Landes zu bringen“, fügte er hinzu.

Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zwecke der Auslieferung von Puggy Brügmann

Mutter und Tochter Sie wurden wegen Kindesentführung zwei Jahre lang gesuchtgemäß der von der Botschaft der Republik Deutschland beantragten Sicherungsverwahrungsanordnung zum Zweck der Auslieferung.

„Frau Puggy ist die Großmutter der Kinder und Frau Katja ist die Mutter“, sagte Tineo.

Benachrichtigungsbericht mit Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zweck der Auslieferung von Katja Köster

Die Minderjährigen wurden dem Büro des Ombudsmanns für Kinder und Jugend in der Hauptstadt Santa Cruz übergeben.

Was sagen internationale Standards, wenn eine Mutter ihr Kind ohne die Erlaubnis des Vaters mitnimmt? „Die Vorschriften in diesem Fall sind global und das sagen sie auch Jeder, der ein Kind in seiner Obhut hat und ein Land oder einen anderen Ort verlässt, muss die volle Zustimmung des anderen Elternteils einholen.sagte der Interpol-Direktor.

Laut Tineo in diesem Fall „scheint es und je nach den Umständen, Es stellte sich heraus, dass diese Frauen keine Erlaubnis des Vaters der Kinder hatten, Deutschland zu verlassen.. „Das heißt, sobald die Eltern erfuhren, dass sie ins Ausland gebracht wurden, leiteten sie ein Strafverfahren auf deutschem Territorium ein und es gab daher eine internationale Ausschreibung, um nach diesen Personen und auch den Minderjährigen zu suchen“,

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