Neue Regeln für Hundehalter in Deutschland. Was hat sich geändert?

Im Jahr 2022 wird das deutsche Recht eine Reihe neuer Vorschriften einführen, die sich an Hundehalter richten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, dem Vierbeiner möglichst viel Schutz zu bieten, aber auch die Bedingungen auf dem Hof ​​aufrechtzuerhalten. Auf welche Änderungen bereitet sich die Regierung in dieser Hinsicht vor?

„Tiere sind kein Spielzeug – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, sagte die frühere Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem Interview für die Deutsche Presse-Agentur. So lassen sich die Änderungen der Bundesregierung zur Hundehaltung im Tierschutzgesetz zusammenfassen. Im sogenannten Gassi-Gesetz 2022 werden einige grundlegende Neuerungen für deutsche Hundehalter und Züchter eingeführt.

Hundebesitzer müssen ihnen die richtigen Bedingungen bieten

Auf der einen Seite sorgen viele Hundebesitzer für die richtige Pflege, pflegen sie, gönnen ihnen das richtige Maß an Spiel und Laufen und sorgen dafür, dass es ihnen so gut wie möglich geht. Leider gibt es auch Menschen, die ihre Haustiere vernachlässigen. Die Tierschutzverordnung von 2022 zielt darauf ab, letztere zu vermeiden und sie bestmöglich zu versorgen. Diese Verantwortung überträgt der Bund den Hundehaltern nach dem Gassi-Gesetz.

Laut Reglement müssen Hunde artgerecht gehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass man ein Rennen, das viel Bewegung erfordert, nicht zu lange laufen lassen sollte, da es sonst traurig und einsam macht. – Jetzt passen wir die Anforderungen für Zuchthunde mit den Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für mehr Tierschutz und Tierwohl, sagte er über das Klöckner-Projekt.

Zielsetzung? Minimieren Sie die Anzahl der Beschwerden und Beschwerden über Fahrlässigkeit

Die neuen Regeln für Haustiere gelten für die normale Hundehaltung, indem sie Pflegedienste anbieten, sowie Aktivitäten, die auf die Sozialisierung von Welpen abzielen. Die Verordnung sieht vor, dass die Regierung plant, dazu zu führen, dass Klagen und Klagen zwar nicht ganz unterbunden werden, aber zumindest die Anzahl deutlich reduziert wird.

Politiker, die an den Entwürfen für neue Vorschriften arbeiten, haben auch das Problem der individuellen Reproduktion von Hunderassen hervorgehoben. Während Vierbeiner, die Blinden helfen, grundsätzlich nützlich sein können, gibt es auch in Deutschland einen traurigen Trend, sagen Experten. Sie sind Hunde, nicht größer als eine Kaffeetasse. Tierschützer fordern und warnen vor den Folgen der Überzüchtung für diese Tiere.

Verpflichtung, mit dem Hund Gassi zu gehen und Kontakt zu anderen Tieren aufzunehmen

Das neue Gesetz orientiert sich jedoch nicht an der obigen Geschichte, sondern anhand von Negativbeispielen wie Vernachlässigung oder Misshandlung von Haustieren. Aus diesem Grund bleiben nur wenige Paragraphen der Schutzhundeverordnung erhalten. Zunächst wurde die „Ausführpflicht“ eingeführt, die unter Hundehaltern für viele Diskussionen sorgte.

Die auf Tierrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwältin Daniela Müller verweist auf die Neufassung des Absatzes 2, in dem genau festgelegt ist, wie viel Zeit über den Tag verteilt mit dem Tier spazieren gehen soll. „Erwachsene Hunde sollten mindestens zweimal täglich für insgesamt etwa eine Stunde Gassi gehen“, erklärt er.

Aufgrund des überarbeiteten Gassi-Gesetzes ist vielen Tierhaltern möglicherweise nicht bewusst, dass die Mindestzeit, die zum Gassigehen benötigt wird, nichts Neues ist. Die Verpflichtung zum Entfernen des Tieres steht bereits in der Auslegungsentscheidung, doch bislang greift die strenge Formulierung der Bestimmungen im zweiten Absatz der Verordnung ins Leere. Nun wurde dieser Umstand korrigiert.

Das Gassi-Gsetz schreibt vor, dass jeder Hund in Deutschland „außerhalb der Zwinger“ genügend Bewegung im Freien bekommen sollte und der Halter sich auch täglich aktiv um das Tier kümmern sollte. Den genauen Wortlaut findet man in der Tierschutzverordnung: „Der Hund muss Kontakt zu seiner pflegenden Person aufnehmen können und ihr diese über einen angemessenen Zeitraum mehrmals täglich zur Verfügung stellen können.“

Darüber hinaus enthält die Liste der neuen Regeln Informationen, dass Hunden die Möglichkeit gegeben werden muss, regelmäßigen Kontakt mit anderen Haustieren zu haben. Ausnahmen bilden nur Einzelfälle, in denen es „aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Unverträglichkeit nicht möglich ist, das Tier oder andere Tiere zu schützen“.

Sanktionen bei Regelverstößen

Unklar ist, welche Strafe dem Hundehalter droht, wenn er seiner Gassipflicht nicht nachkommt. Ebenso bei anderen Änderungen in Gassis Gesetz. Auch hier können die Bundesländer unabhängig von den bundesweiten Hundeschutzbestimmungen eigene Bußgelder katalogisieren und Sanktionen für Verstöße gegen das Auslaufgesetz festlegen.

Während schwere Bestrafung für Tierquälerei. Sie sind sehr übersichtlich gestaltet.

  • Hundemissbrauch – Vergehen nach 17 TierSchG werden mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Zudem wird das Tier seinem Besitzer weggenommen, dem auch die Haltung anderer Tiere untersagt ist.
  • Töten eines Hundes – Straftat nach 17 TierSchG. Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Verbot der Rücknahme von Tieren.
  • Unterlassene Fütterung des Hundes oder unzureichende Pflege durch den Halter – ein Verstoß nach 17 TierSchG iVm 13 StGB. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Außerdem wird das Haustier mitgenommen und der Besitzer kann nichts anderes mitnehmen.
  • Verlassen des Hundes – eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
  • Hunde stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen – andere Strafen nach dem Strafgesetzbuch; Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Herstellung oder Verkauf von pornografischem Material mit Tierbezug – Strafe nach StGB 184a. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Bußgelder und Strafen für die Nichteinhaltung anderer Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung sind unten aufgeführt.

  • Verletzung der Seilverpflichtungen – eine von der zuständigen Gemeinde festgelegte Geldstrafe.
  • Nichtbeseitigung von Hundehaufen – ein Bußgeld, das von jeder Gemeinde festgelegt wird.
  • Keine Maulkörbe für aggressive Hunde an öffentlichen Plätzen – nette Anordnung durch die zuständigen Kommunen.
  • Einen Hund ohne Halsband auf einem öffentlichen Platz laufen zu lassen – ein Bußgeld, das von der zuständigen Gemeinde verhängt wird.
  • Missachtung allgemeiner Aufsichtspflichten – im Schadensfall haftet der Eigentümer. Wenn ein Hund jemanden angreift, kann der Besitzer wegen Körperverletzung oder Mordes angeklagt werden.

Quelle: merkur.de / Foto: depositphotos.com von Cristina Conti

Ricarda Maier

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