Berlin: (hib/PK) Der Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der direkten Sozialversicherungsbeiträge (SPV) zur Finanzierung der Berufsausbildung in der Krankenpflege liegt jetzt zur Information vor (10/10339) Vor. Der Bund ist dem Modell zufolge verpflichtet, solche Anpassungen alle drei Jahre und erstmals im Jahr 2023 zu melden.
Den Angaben zufolge beträgt der SPV-Kostenbeitrag derzeit 3,6 Prozent der Gesamtkosten einer professionellen Pflegeausbildung. Die private Krankenversicherung muss zehn Prozent dieses Betrags erstatten. Der finanzielle Beitrag stationärer und ambulanter Einrichtungen beträgt derzeit rund 30,2 Prozent der Gesamtkosten der Pflegeausbildung. Diese Kosten werden von den Pflegebedürftigen vollständig erstattet.
Anpassungen erscheinen erforderlich, wenn die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Personen durch Ausbildungskosten stärker steigt als das verfügbare Einkommen, in der Regel Pensionskassen. Unter Berücksichtigung der Rentenanpassungen im Jahr 2023 steigen die Beiträge zu den Pflegeeinrichtungskosten und indirekt zu den Pflegebedürftigen um etwa sechs Prozentpunkte stärker als das verfügbare Renteneinkommen. Gegenüber 2022 kommt es zu einer Anpassung der Pensionskassen um rund 4,7 Prozent und zu einem Anstieg der Kosten für die Berufsausbildung in der Pflege um 10,7 Prozent.
Für das SPV entstehen durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung zusätzliche Kosten von schätzungsweise 85 Millionen Euro pro Jahr. Bei gleicher Rate würde der Anteil der Pflegeeinrichtungen an den Kosten von etwa 30,2 Prozent auf etwa 28,5 Prozent sinken.
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