Deutsche Justiz greift Facebook wegen Missbrauch seiner Domain durch Datensammeln an | Technologie

Eine bahnbrechende Entscheidung im Kampf der europäischen Regierungen, die Datendominanz von Facebook zu stoppen. Das Bundesgericht, das höchste Gericht des Landes, hat in einem Beschluss entschieden dass das soziale Netzwerk seine marktbeherrschende Stellung in den sozialen Medien missbraucht hat, um illegal Daten über seine Nutzer zu sammeln, sowohl auf seinen eigenen Plattformen als auch auf Plattformen Dritter, und dass dies Auswirkungen hatte…

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Eine bahnbrechende Entscheidung im Kampf der europäischen Regierungen, die Datendominanz von Facebook zu stoppen. Das Bundesgericht, das höchste Gericht des Landes, hat in einem Beschluss entschieden dass das soziale Netzwerk seine marktbeherrschende Stellung in den sozialen Medien missbraucht hat, um illegal Daten über seine Nutzer zu sammeln, sowohl auf seinen eigenen Plattformen als auch auf Plattformen Dritter, und dass das soziale Netzwerk rechtswidrige Vertragsklauseln gegenüber seinen Nutzern anwendet.

Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zwingt Unternehmen dazu, die automatische Erhebung personenbezogener Daten von Nutzern von Anwendungen wie WhatsApp oder Instagram ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung einzustellen.

„An der marktbeherrschenden Stellung von Facebook im Social-Media-Bereich sowie der Ausnutzung dieser marktbeherrschenden Stellung bestehen keine Zweifel“, erklärte das Bundesgericht. in seinem Scheitern, was die letztjährige Entscheidung der National Free Competition Authority bestätigt. „Facebook ließ keine Wahlmöglichkeit“, bestätigte Bundesgerichtspräsident Peter Meier-Beck laut Reuters.

Da die Entscheidung sofort wirksam wird, müssen Unternehmen ihre Vertragsklauseln überprüfen. Und nicht nur das, es ist auch machbar inspirieren andere Länder, Unternehmen ähnliche Beschränkungen aufzuerlegen. Die Aufsichtsbehörden kamen später zu dem Schluss, dass die Verbraucher vor einer falschen Entscheidung standen: Entweder sie stimmten der Herausgabe großer Mengen personenbezogener Daten zu oder sie nutzten den allgegenwärtigen Social-Media-Dienst des von Mark Zuckerberg gegründeten Unternehmens nicht.

„Diese Entscheidung ist aus Sicht der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union absolut sinnvoll“, sagte Natalia Martos, Gründerin und CEO der Anwaltskanzlei. Legale Armee. „Unternehmen können die Bereitstellung eines Dienstes nicht verweigern, weil ein Benutzer die Dienstrichtlinie nicht akzeptiert, da sie sonst die Zustimmung erzwingen würden.“ Martos nannte diesen Fall als Beispiel: Wenn Facebook die Richtlinien auf einem seiner Dienste, wie zum Beispiel WhatsApp, ändert, dann wird Facebook seine Nutzer logischerweise um ihre Zustimmung bitten. Und europäische Vorschriften bestrafen die Tatsache, dass der Zugriff für Benutzer verhindert wird, die die Bedingungen nicht akzeptieren.

Facebook-Gründer und CEO Mark Zuckerberg. Reuters

Der Rechtsstreit geht weiter

Die Entscheidung ist ein Schlag für das Geschäftsmodell von Facebook, das weitgehend darauf basiert, große Datenmengen von seinen Nutzern zu sammeln, um möglichst segmentierte Anzeigen anzubieten. Das Unternehmen sammelt Daten von seinen drei Hauptplattformen (Facebook, Instagram und WhatsApp) und reichert sie mit allen Tools an, die auf Websites Dritter verwendet werden (Facebook Pixel, Kuchensoziale Verbindung, Plugins…), die auch ohne Einwilligung Daten extrahiert. Er vermischte alles mit seinem Eigenen, was zu einem perfekten Profil führte.

Daher argumentierten die Behörden, dass Facebook seine Position, mithilfe von Tools wie Schaltflächen Daten über Millionen von Nutzern von Websites Dritter zu sammeln, „unfair“ ausgenutzt habe. Ich mag Und Aktie und Facebook-Pixel (Code, der in Websites eingefügt wird und die Sammlung von Informationen ermöglicht, um Conversions, die aus Werbung im sozialen Netzwerk resultieren, besser zu verstehen).

Doch der Rechtsstreit ist noch nicht vorbei. Tatsächlich hat Facebook in einer Erklärung angekündigt, den Kampf vor Gericht fortzusetzen und die Angelegenheit höchstwahrscheinlich vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu bringen. „Und meiner Meinung nach hat Facebook rechtliche Gründe, diesen Fall zu gewinnen“, sagte Natalia Martos, „denn es ist fraglich, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung innehat.“ Etwas, das bei den Operationen anderer Leute offensichtlicher zu sein scheint große Technologie wie Google. „Wenn man die Wettbewerbsregeln im Unionsvertrag liest, führt Facebook keine der aufgeführten Praktiken durch“, sagte er. Daher werden die Regierungen der Gemeinschaften versuchen, die Herrschaft zu begrenzen, die Unternehmen wie Google oder Facebook über die Daten europäischer Bürger ausüben. „Die Vorschriften zur Datenerhebung unterliegen jedoch Einschränkungen, sowohl hinsichtlich der Höhe der verhängbaren Bußgelder als auch der Sanktionen“, erklärte Martos. „Deshalb haben sich die deutschen Gerichte meiner Meinung nach für den Monopolweg entschieden.“

Ein anderer Fall

Damit ist Facebook das jüngste Technologieunternehmen, das auf dem alten Kontinent regulatorische Rückschläge erlebt. Diesen Monat kündigte die Europäische Kommission eine formelle Untersuchung gegen Apple wegen der Behandlung von Dritt-App-Entwicklern an. Amazon steht auch in Brüssel unter kartellrechtlicher Kontrolle. In Washington stehen Amazon, Apple, Facebook und Google vor Ermittlungen des Justizministeriums, der Federal Trade Commission und des Kongresses.

Rafael Schröder

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