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Der Schritt ist eine Reaktion auf die Kritik konservativer Kreise nach der Ankunft von einer Million Ukrainern im vergangenen Jahr.
Deutschland hat sich heute darauf geeinigt, die finanzielle Unterstützung für Migranten bei ihrer Ankunft in Aufnahmezentren zu kürzen, als Reaktion auf die Kritik aus konservativen Kreisen nach der Ankunft von einer Million Ukrainern im vergangenen Jahr und einem Zustrom von Migranten aus dem Nahen Osten und Afrika in diesem Jahr.
Die Vereinbarung, die heute Morgen nach einer Marathon-Sitzung zwischen Deutschlands Regierungschef Olaf Scholz und den Regierungschefs der Bundesländer unterzeichnet wurde, soll das Land ab dem nächsten Jahr für Migranten weniger attraktiv machen.
Bisher erhielt jeder in der Erstaufnahmeeinrichtung ankommende Ausländer neben Unterkunft und Verpflegung monatlich 182 Euro Bargeld „für den persönlichen Bedarf“.
Ab dem nächsten Jahr würden sie den gleichen Betrag erhalten, aber auf einer Karte, um in Geschäften zu kaufen, was sie brauchten, erklärten Scholz und die Regierungschefs der Länder Niedersachsen und Hessen auf einer Pressekonferenz in Berlin.
Derzeit werden Asylsuchende beim Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung auf verschiedene Unterkünfte verteilt.}
Während sie auf die Bearbeitung ihrer Akten warten, erhalten sie 18 Monate lang monatlich 410 Euro für eine Einzelperson und 738 Euro für ein Paar.
Später stieg der Betrag auf 502 Euro pro Monat (536 US-Dollar) für eine einzelne Person und 902 Euro (963 US-Dollar) für ein Paar.
Nach der angekündigten Vereinbarung müssten Antragsteller nun 36 statt 18 Monate warten, um von der Erhöhung zu profitieren, sagte Scholz, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Ein weiterer Teil der Vereinbarung betrifft die Mittel, die der Bund den Kommunen für die Kosten der Aufnahme von Migranten zur Verfügung stellt. Diese betragen künftig 7.500 Euro pro Jahr und Flüchtling.
Darüber hinaus wird Deutschland seine Einwanderungskontrollen auf die Grenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz ausweiten, eine außerordentliche Maßnahme, die der Zustimmung der Europäischen Union (EU) bedarf.



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