BERLIN, 28 (DPA/EP)
Die Polizei hat an diesem Samstag eine nicht genehmigte pro-palästinensische Demonstration in Hamburg aufgelöst und am Freitagabend bei mehreren ähnlichen Protesten in Berlin Festnahmen von mehr als hundert Menschen gemeldet.
Etwa 70 Menschen versammelten sich an diesem Samstag im Viertel St. Louis. Georg in Hamburg schwenkt die palästinensische Flagge und ruft Parolen wie „Freiheit für Palästina“. Die Polizei löste die Demonstration auf, da sie von den Behörden nicht aufgezeichnet und bestätigt worden war. Es kam zu keinen größeren Zwischenfällen.
In der deutschen Hauptstadt meldete die Polizei am Samstag die Festnahme von mehr als hundert Menschen und löste an diesem Freitagabend mehrere verbotene Demonstrationen zur Unterstützung Palästinas auf.
Nach Angaben der Polizei wurden mehr als hundert Menschen vor dem Brandenburger Tor festgenommen, als Menschenmengen bei einer nicht genehmigten Kundgebung pro-palästinensische und dann polizeifeindliche Parolen riefen. Die Polizei kam mit einigen Teilnehmern zusammen und zwei Beamte wurden verletzt.
Auch eine weitere pro-palästinensische Demonstration auf dem Alexanderplatz im Zentrum Berlins mit rund 100 Teilnehmern wurde am Freitagabend aufgelöst. Die Polizei erklärte, dass Demonstranten systematisch angesprochen und vom Platz vertrieben wurden.
Insgesamt reichte die Landespolizei im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen sechs Strafanzeigen und 68 Ordnungswidrigkeiten ein.
Die Behörden in Berlin haben die meisten pro-palästinensischen Demonstrationen in den Wochen seit den Angriffen der islamistischen Organisation Hamas auf Israel und den Vergeltungsmaßnahmen Israels im Gazastreifen verboten. Sie begründeten dies mit der Sorge, dass die Teilnehmer antiisraelische oder antisemitische Parolen rufen oder Symbole zur Schau stellen würden. – verboten Symbol.
Die Widerstandsfähigkeit gegenüber pro-palästinensischen Protesten wird im Allgemeinen von der politischen Klasse Deutschlands unterstützt. Befürworter bürgerlicher Freiheiten und eine Gruppe jüdischer Künstler und Schriftsteller haben jedoch Bedenken geäußert, dass dadurch das in der deutschen Verfassung verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung eingeschränkt werden könnte.



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