Deutsches Gericht weist Klage wegen WM-Vergabe von 2006 ab

Die Landesanwaltschaft Frankfurt bestätigte an diesem Montag, dass sie beschlossen habe, das Verfahren gegen drei ehemalige Geschäftsführer des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 an Deutschland einzustellen.

Ein ähnliches Verfahren war zuvor in der Schweiz gescheitert, wo Horst Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, allesamt hochrangige DFB-Funktionäre, sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Lindi eine Entschädigung von 705.000 Franken (rund 640.000 Euro) erhielten.

Niersbach und Zwazinger, der Präsident des DFB ist, Schmidt, ein ehemaliger Schatzmeister, und Linsi wurden wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug angeklagt. Sie sollen 2005 fälschlicherweise eine 6,7-Millionen-Euro-Zahlung des deutschen Verbands an die FIFA angekündigt haben, Geld, das als Beitrag zur WM-Gala 2006 angegeben wurde, die jedoch nie stattfand.

Mit der umstrittenen Überweisung sollte im Jahr 2002 ein Privatdarlehen des inzwischen verstorbenen Geschäftsmanns Robert Louis-Dreyfus an den Präsidenten des WM-Organisationskomitees von 2006, Franz Beckenbauer, zurückgezahlt werden.

Das Geld fließt auf ein Firmenkonto des ehemaligen FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam, der wegen Korruption für immer suspendiert wurde.

Ein weiteres Verfahren gegen Beckenbauer, eine zentrale Figur des Skandals, wurde 2019 wegen des Gesundheitszustands des ehemaligen Spielers eingestellt. Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Die unabhängige Ethikkommission der FIFA hat im Februar 2021 die Klagen gegen Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt unter Verjährung archiviert.

Ricarda Lange

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