Katzen dürfen in deutschen Städten ihr Zuhause nicht verlassen; Nun, es ist schwer

Die Behörden in der deutschen Stadt Walldorf im Bundesland Baden-Württemberg haben beschlossen, Hauskatzen außerhalb der Stadt zu verbieten. Wenn Tutoren gegen das Gesetz verstoßen, müssen sie möglicherweise eine Geldstrafe in Höhe von BRL 2.860 zahlen.

Behörden haben entschieden, dass der im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Walldorf lebenden Katze die Freiheit bis Ende August verweigert werden soll. Ziel der Aktion ist es, die Vogelart, die Lerche, vor dem Aussterben zu bewahren. Dieser Vogel wählt die Zeit zwischen Mai und August, um sein Nest zu bauen.

Lokale Politiker und Umweltschützer schlagen vor, dass Hauskatzen auf der Lerchen-Raubtierliste stehen, und glauben, dass das Halten im Haus der Art helfen kann, ihr Überleben zu sichern. Der Schritt hat jedoch den örtlichen Tierschutzverein verärgert, der rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einleiten will.

Das Gesetz gilt für jeden, der eine Katze mit Auslauf im südlichen Walldorf hält. Wenn eine Katze entkommt, muss ihr Besitzer sie einfangen.

Wenn der Tutor die Entscheidung nicht respektiert, muss er möglicherweise eine Geldstrafe zahlen. Laut der lokalen Nachrichtenseite Rhein-Neckar-Zeitung kann der Besitzer mit einer Geldstrafe von bis zu 261.000 Real belegt werden, wenn eine Katze einen der in Walldorf lebenden Vögel tötet.

Der Lebensraum dieser Art ist vor allem im baden-württembergischen Raum, wie dem Gebiet zwischen den Landkreisen Karlsruhe und Mannheim, erfasst. Neben Walldorf gilt auch das Gebiet um Waghäusel und Ketsch als Lerchenlebensraum.

Diese Art nistet gerne auf dem Boden an Baustellen in der Nähe von Wohngebieten, wo sie für kleine Raubtiere wie Katzen eine leichte Beute werden.

Darüber hinaus behaupten die Behörden, dass ihre Küken in den ersten Wochen flugunfähig sind. Beim ersten Anzeichen von Gefahr neigen sie dazu, still auf dem Boden zu liegen, anstatt wegzulaufen – was sie zu leichten Zielen für Katzen macht.

Ricarda Lange

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