Bundesministerin schlägt Abtreibung als Teil der medizinischen Ausbildung vor

Lisa Pope ist in der aktuellen Bundesregierung Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Nach den Änderungen des Strafgesetzbuchs, die mehr Informationen zu diesem Thema ermöglichten, verteidigten Inhaber des Familienportfolios die Annahme von Maßnahmen zugunsten der Abtreibung, wie z. B. die Aufnahme von Methoden zum Schwangerschaftsabbruch in den medizinischen Lehrplan. Nach der Verabschiedung eines Gesetzes, das Ärzten die Weitergabe von Informationen über Abtreibungsangebote erlaubt, sieht Bundesministerin Lisa Pope in dieser Frage weiteren Handlungsbedarf. Eine davon ist, Methoden des Schwangerschaftsabbruchs in Studium und Ausbildung für die medizinische Ausbildung aufzunehmen. In der Tagesspiegel-Ausgabe vom Montag (04/07) heißt es von der Grünen-Politik: „Dabei darf es nicht bleiben. Verschiedene Abtreibungsmethoden sollten zum Beispiel Teil der Ausbildung von Ärzten sein.“ Er bespreche das Thema derzeit mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Inhaberin des Ressorts Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte, dass Abtreibung „außerhalb des Strafgesetzbuches“ geregelt werden sollte. betonte, er wolle einer Kommission zu diesem Thema, die die Bundesregierung einsetzen würde, nicht zuvorkommen oder sich in deren Arbeit einmischen. „In Koalition [do governo federal, formada por social-democratas, verdes e liberais], haben wir vereinbart, eine Expertenkommission zu bilden, die sich mit der allgemeinen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland befassen und Reformvorschläge und -empfehlungen erarbeiten wird“, berichtete der Papst Ändere das Strafgesetzbuch und erlaube Ärzten im Land, von Einschränkungen bei der Information über Angebote von Abtreibungsdiensten frei zu sein, damit sie Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, frei klären können Nur die Bänke der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD-Partei) und Christlich Demokratische Union (CDU) und Union Konservative Christlich Soziale (CSU) lehnten die Vorschläge ab, Verfahren zu veröffentlichen oder Informationen über Genesungszeiten oder mögliche Risiken zu veröffentlichen. Das Tool wurde zwar 2019 überarbeitet, sodass Ärzte Verfahren weiter auflisten können auf ihrer Website ist es ihnen weiterhin untersagt, Angaben dazu zu machen Der Bundesgesetzgeber hat im Juni auch die Aufhebung der Geldbuße gegen nach Paragraf 219. gb/av verurteilte Berufstätige gebilligt (AFP, KNA, EPD, ots)

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Ricarda Lange

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